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Dr. Pablo Berger

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Gesetz zur steuerlichen FuE-Förderung in Kraft getreten

Zum 1. Januar 2020 ist das vom Bundesfinanzministerium auf den Weg gebrachte Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung in Kraft getreten. Durch diese Forschungszulage sollen deutsche Unternehmen Anreize erhalten, stärker in FuE zu investieren.

Mit der Forschungszulage können alle Arten von risikobehafteten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben gefördert werden. Damit sind Grundlagenforschung, angewandte Forschung und experimentelle Entwicklung eingeschlossen. Förderfähig sind dabei die direkt dem Förderprojekt zurechenbaren Personalkosten sowie auch Kosten für die externe Auftragsforschung.

Der Fördersatz dieser neuen Zulage beträgt 25% der förderfähigen Projektkosten. Bei Auftragsforschung werden 60% der Kosten berücksichtigt. Die förderfähige Gesamtsumme pro Wirtschaftsjahr ist auf 2 Mio. € begrenzt, was einer maximalen Förderung von 500.000€ pro Wirtschaftsjahr und Unternehmen entspricht. Die Zulage wird auf die Ertragssteuerschuld des Anspruchsberechtigten angerechnet. Wenn die Forschungszulage höher als die im Rah-men der nächsten Veranlagung festgesetzte Steuer ist, wird dieser Betrag als Steuererstattung ausgezahlt. Eine erstmalige Beantragung kann für Vorhaben ab dem 01.01.2020 nach Ablauf des Wirtschaftsjahrs erfolgen.

Es werden auch Unternehmen gefördert, die Verluste ausweisen

Für StartUps ist besonders interessant, dass auch FuE-Aktivitäten gefördert werden können, wenn das Unternehmen Verluste ausweist und dadurch keine oder nur wenige Steuern zahlt.

Durch das Programm wird mit Steuermindereinnahmen von ca. 1,4 Mrd. € pro Jahr gerechnet. Aktuell unklar ist jedoch noch, wie groß der bürokratische Aufwand zur Beantragung sein wird. Da der Antrag auf steuerliche Forschungsförderung immer erst nach Jahresablauf beim Finanzamt gestellt werden kann, müssen FuE-Vorhaben zudem zunächst vorfinanziert werden.

Im Vergleich zu direkten Projektförderungen stellt das Programm für KMU aufgrund der vergleichsweisen geringen Förderquote eher eine Ergänzung als eine echte Alternative dar. Eine Kombination mit anderen Fördermitteln im Unternehmen ist nämlich möglich, wobei eine Doppelförderung der Kosten ausgeschlossen ist.

Das Innovationslabor berät Sie gerne zum Thema der steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung und kann Sie über die weitere Entwicklung zur praktischen Umsetzung der neuen Fördermöglichkeit informiert halten.