Projekt Ansprechpartner

Lutz Leonard Schuppener

Tel.: +49(0)30/3116906-60

E-Mail: schuppener@innolabor.de



Gegenstand der Förderung


In Berlin können besonders hart von der Corona-Krise betroffenen Kleinstunternehmen mit maximal 10 Beschäftigten sowie Freiberufler und Soloselbständige nun schnelle und mit geringem bürokratischen Aufwand verbundene Zuschüsse zur Existenzsicherung beantragen. Das Programm stockt dabei die vom Bund bereitgestellten Mittel mit zusätzlichen Landesmitteln auf.

Die Höhe der Soforthilfe beträgt:

• für Unternehmen bis 5 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente) 5.000 EUR aus Landesmitteln sowie weitere bis zu 9.000 EUR aus Bundesmitteln

• für Unternehmen bis 10 Beschäftigte bis zu 15.000 EUR aus Bundesmitteln

Die Soforthilfe wird als Zuschuss gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden.

Wer kann die Soforthilfe beantragen?

• Soloselbständige (Personen, die eine selbständige Tätigkeit allein, d. h. ohne angestellte Mitarbeiter ausüben)

• Freiberufler und

• Kleinstunternehmen (inkl. eingetragene Vereine)

mit bis zu 10 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente) und Betriebsstätte bzw. Sitz in Berlin.

Wie können die Mittel verwendet werden?

Die Soforthilfe aus Bundesmitteln kann nur für laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten u.ä. beantragt werden.

Antragsteller mit bis zu 5 Beschäftigten können bis zu 5.000 EUR auch für die Kompensation von Unternehmer-/ Unternehmenseinkünften (bis zu 6 Monate für Soloselbständige und 3 Monate bei Unternehmen) ansetzen.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Mittel können bei der Investitionsbank Berlin (IBB) beantragt werden.

Die Antragsformulare werden am 27.03. um 12:00 Uhr bereitgestellt. Die Stellung des Antrags soll voll digital möglich sein. Notwendige Angaben sind:

• Name, Straße, PLZ, Rechtsform der Firma

• Ausweisdokument

• Steuer-ID

• Bankverbindung der Firma

Die Auszahlung der Mittel soll dann kurzfristig erfolgen