Projekt Ansprechpartner

Atanas Pavlov

Tel.: +49(0)30/3116906-63

E-Mail: pavlov@innolabor.de

Antragsfrist  / Antragsstellung                      

Die Antragstellung erfolgt in einem mehrstufigen Prozess. Eine Bewerbung ist durch die Einreichung einer Projektskizze möglich. 

Einreichungsfristen sind hierfür jeweils das Ende eines Quartals, zu folgenden Stichtagen:

  • 31. März
  • 30. Juni
  • 30. September
  • 31. Dezember

Gegenstand der Förderung

Mit dem Förderrahmen „Digitalisierung der Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie“ verfolgt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) das Ziel, transformationsrelevante Innovationen und Investitionen des Fahrzeugsektors zu unterstützen und dadurch Innovationsfähigkeit, Effizienz und Nachhaltigkeit der Fahrzeug- und Zulieferindustrie zu steigern um somit die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie zu sichern.

Der Förderrahmen unterteilt sich dabei in mehrere Förderprogramme mit den folgenden Themenbereichen:

  • Modernisierung der Produktion als Schub für Produktivität und Resilienz (Modul a)
  • Neue, innovative Produkte als Schlüssel für Fahrzeuge und Mobilität der Zukunft im Rahmen des Programms „Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien“ (Modul b)
  • Gemeinsame Lösungen finden, regionale Innovationscluster aufbauen (Modul c)

Fördervoraussetzungen

Antragsberechtigt sind unter anderem Unternehmen mit Bezug zur Fahrzeug- und Zulieferindustrie mit Sitz, einer Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland sowie staatliche und nicht staatliche Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

Gefördert werden prozessorientierte Einzel- und Verbundprojekte, die signifikante Teile einer Wertschöpfungskette abdecken und zur Digitalisierung der Fahrzeughersteller- und Zuliefererindustrie beitragen.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung findet als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) in Form einer Anteilsfinanzierung statt.

Die zuwendungsfähigen Kategorien sowie die spezifischen Förderhöhen und-quoten sind wie folgt:

  • Industrielle Forschung: maximal 20 Millionen Euro sowie eine maximale Förderquote von 50 % der beihilfefähigen Kosten für industrielle Forschung
  • Experimentelle Entwicklung: maximal 15 Millionen Euro sowie eine maximale Förderquote von 25 % der beihilfefähigen Kosten für experimentelle Entwicklung
  • Durchführbarkeitsstudien: maximal 7,5 Millionen Euro pro Studie sowie eine maximale Förderquote von 50 % der beihilfefähigen Kosten für Durchführbarkeitsstudien

In bestimmten Einzelfällen kann die Beihilfeintensität für die industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung auf maximal 80% erhöht werden.