Projekt Ansprechpartner
Antragsfrist / Antragstellung
Anträge auf Fördermittel aus dem Programm WIPANO können laufend zwischen dem 01.01.2016 und dem 30.09.2019 eingereicht werden. Die Förderung über einen Festbetrag und über eine Anteilsfinanzierung wird mit jeweils einem gesonderten Formular beantragt
Gegenstand der Förderung
WIPANO steht für „Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen“. Mit dieser Initiative durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) wird die rechtliche Sicherung und wirtschaftliche Verwertung von innovativen Ideen gefördert. Kosten für die Patentanmeldung können somit durch Fördermittel reduziert werden.
Die Förderung WIPANO ist branchenoffen und konzentriert sich auf folgende Förderbereiche:
- Anmeldung und Verwertung von Schutzrechten / Patentanmeldung
- Weiterentwicklung von Erfindungen aus der öffentlichen Forschung zur Erhöhung von deren Vermarktungschancen
- Diffusion von Forschungsergebnissen/Innovationen durch Normung
Antragsberechtigt
Antragsberechtigt für Fördermittel aus dem Programm WIPANO zur Unterstützung der Patentanmeldung (u. A.) sind:
- Unternehmen, insbesondere kleinste, kleine und mittelständische Unternehmen (KMU)
- Hochschulen
- außeruniversitäre, öffentlich grundfinanzierte Forschungseinrichtungen
Vom Antragsteller wird erwartet, dass eine Strategie zum Umgang mit und zur Verwertung von geistigem Eigentum vorliegt. Ferner muss zur Umsetzung der Strategie mit mindestens einem qualifizierten externen Dienstleister bzw. Patentanwalt zusammengearbeitet werden, um Fördermittel erhalten zu können.
Art und Umfang der Förderung
Fördermittel im Rahmen der Initiative WIPANO werden als nichtrückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Für Hochschulen und Forschungseinrichtungen gilt: Die Patentanmeldung wird mit 35% gefördert. Für weitere förderfähige Maßnahmen, wie etwa Prüfung der Erfindungsmeldung oder Beratung und Koordinierung zur Patentanmeldung, sind im Programm WIPANO Festbeträge definiert.
Für Unternehmen werden zuwendungsfähige Ausgaben sogar mit bis zu 50% anteilig finanziert. Zur Deckelung der Höhe der Fördermittel liegen für die einzelnen Maßnahmen Festbeträge vor.