Gegenstand der Förderung
Mit dem Förderprogramm „ProFIT Brandenburg“ verfolgt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) das Ziel, die Innovationsintensität der brandenburgischen Wirtschaft nicht nur aufrechtzuerhalten, sondern sie sogar weiter zu erhöhen. Im Vordergrund stehen dabei die Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Insbesondere werden Kooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft sowie der Technologietransfer angestrebt, um die wirtschaftliche Verwertung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen in Brandenburg zu verstärken und zu beschleunigen.
Förderungsvoraussetzungen
Es werden Einzel- und Verbundprojekte gefördert, die sich in bestimmten Phasen von Innovationsprozessen befinden. Dabei wird zwischen der industriellen Forschung, der experimentellen Entwicklung sowie schließlich der Marktvorbereitung und der Markteinführung unterschieden. Durchführbarkeitsstudien sind ebenfalls im Rahmen dieser Ausschreibung förderfähig.
Förderberechtigt sind Unternehmen und Einrichtungen, sofern sie eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
- KMU (klein- und mittelständische Unternehmen) mit Sitz im Land Brandenburg: allein oder im Verbund mit anderen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen
- Nicht-KMU mit Sitz im Land Brandenburg: nur im Verbund mit KMU aus Berlin/Brandenburg bzw. einer Forschungseinrichtung
- Forschungseinrichtungen mit Sitz im Land Brandenburg und nur im Verbund mit mindestens einem Unternehmen aus Berlin/Brandenburg
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen und/oder zinsverbilligten Darlehen und ist abhängig von der Innovationsphase des Projekts. Die Förderung durch Zuschüsse erfolgt bis zu 3 Millionen Euro pro Projekt. Hierbei gelten jedoch folgende Höchstfördersätze für die zuwendungsfähigen Ausgaben:
- Phase der industriellen Forschung: 80%
- Phase der experimentellen Entwicklung: 60%
- Durchführbarkeitsstudien: 70%
Dabei sind folgende Ausgaben zuwendungsfähig:
Bei FuE - und Marktvorhaben:
- Projektbezogene Personalausgaben
- Ausgaben für projektbezogene Fremdleistungen
- Projektbezogene Materialausgaben
- Sonstige projektbezogene Einzelausgaben
- Indirekte Ausgaben
- Ausgaben für die Markteinführung/Marktvorbereitung
Bei Durchführbarkeitsstudien:
- Aufträge an Dritte
Die Förderung durch Darlehen erfolgt ebenfalls bis zu einem Betrag von 3 Millionen Euro pro Projekt. Dabei können bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben finanziert werden, jedoch darf ein Gesamtfinanzierungsanteil von 80% für das Gesamtvorhaben nicht überschritten werden. Die Tilgungsfreiheit beträgt bei den Darlehen bis zu maximal 3 Jahren und die Laufzeit beträgt bis zu 10 Jahre.
Für Darlehen zur Finanzierung der Marktvorbereitung und die Markteinführung, können für eine Periode von drei Kalenderjahren maximal 200.000 Euro in Anspruch genommen werden.
Antragsfrist / Antragstellung
Eine Bewerbung ist durch die Einreichung einer Projektskizze möglich. Diese wird von der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB) fachlich geprüft. Nach der fachlichen Bestätigung der WFBB wird ein Antrag, inklusive aller Anlagen, bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) eingereicht und nach einem einheitlichen Bewertungsschema begutachtet.