Projekt Ansprechpartner

Lutz Leonard Schuppener

Tel.: +49(0)30/3116906-60

E-Mail: schuppener@innolabor.de

Antragsfrist / Antragstellung

Das Antragsverfahren ist als zweistufiger Prozess angelegt.

  • Einreichung einer Projektskizze
  • Nach positiver Beurteilung der Skizze wird dazu aufgefordert, einen förmlichen Antrag zu stellen
Im Rahmen des aktuellen Aufruf können Projektskizzen bis zum 31.03.2022 eingereicht werden.

Gegenstand der Förderung

Das Programm „mFUND“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), soll Forschungs- und Entwicklungsprojekte rund um digitale datenbasierte Anwendungen für die Mobilität 4.0 fördern und somit zu einer höheren Effizienz, besseren Umweltverträglichkeit und Inklusion im Verkehrssektor beitragen.

Fördervoraussetzungen

Antragsberechtigt sind unter anderem Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland bzw. im Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz.

Es werden FuE-Projekte gefördert, die systematisch Nutzungs- und Vernetzungsmöglichkeiten von Datenbeständen des BMVI über den ursprünglichen amtlichen Erhebungszweck hinaus untersuchen, verschiedene Datenquellen vernetzen bzw. neue erschließen und auf dieser Basis innovative Anwendungsmöglichkeiten im Mobilitätskontext entwickeln. Förderschwerpunkte sind hierbei themenübergreifend die Bereiche „Datenzugang“, „Datenbasierte Anwendungen“ und „Daten-Governance“.

Zusätzlich sind ausschließlich anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben förderfähig, die mindestens einer dieser Kategorien entsprechen:

  • Industrielle Forschung
  • Experimentelle Entwicklung
  • Durchführbarkeitsstudien

Art und Umfang der Förderung

Die Zuwendung erfolgt im Rahmen einer Projektförderung und wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Bei der Förderhöhe und dem Förderzeitraum wird folgenderweise unterschieden:

Kleine Projekte und Studien (Förderrichtlinie 1):

Förderung beträgt bis zu 200.000 Euro und eine maximale Dauer von 24 Monaten.

Datenbasierte Forschungs- und Entwicklungsprojekte (Förderrichtlinie 2):

Förderung beträgt bis zu 3.000.000 Euro und eine maximale Dauer von 36 Monaten.