Die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) und das Land Niedersachsen fördern mit dem Innovationsförderprogramm für Forschung und Entwicklung in Unternehmen Einzelprojekte sowie Verbund- und Kooperationsvorhaben, mit der Zielstellung neue Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen zu entwickeln und dadurch die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Neben Innovationsprojekten können auch Vorhaben zur experimentellen Entwicklung von Pilotprojekten Fördermittel erhalten.

Gegenstand der Förderung

Im Fokus der Förderung stehen die folgenden Handlungsfelder, die durch die "Regionalen Innovationsstrategie für die intelligente Spezialisierung (RIS3)" definiert wurden:

  • Mobilitätswirtschaft
  • Gesundheits- und Sozialwirtschaft
  • Energiewirtschaft
  • Land- und Ernährungswirtschaft
  • Digitale- und Kreativwirtschaft
  • Neue Materialien und Produktionstechnik
  • Maritime Wirtschaft


Förderungsvoraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Niedersachsen, sowie kooperierende Forschungseinrichtungen.


Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss auf die Projektkosten. Neben Personalausgaben sind auch Sachausgaben, Investitionen und Fremdleistungen förderfähig. Die Höhe der Fördermittel richtet sich nach Größe und Art des Antragsstellers:

  • Kleine Unternehmen erhalten bis zu 45 % Zuschuss,
  • mittlere Unternehmen bis zu 35 % Zuschussförderung.
  • Verbund- und Kooperationsvorhaben erhalten einen zusätzlichen Zuschlag von 15 %,
  • Forschungseinrichtungen können zu 100 %, bis zu einer maximalen Höhe der Fördermittel von 300.000 EUR.

Einzelprojekte können bis zu 500.000 EUR an Fördermitteln erhalten, Verbund- und Kooperationsprojekte eine Förderung bis zu 1 Mio. EUR.


Antragsfrist / Antragstellung

Eine Antragstellung ist seit dem 01.01.2022 nicht mehr möglich. Eine neue Förderrichtlinie ist derzeit in Vorbereitung.