Projekt Ansprechpartnerin
Antragsfrist / Antragstellung
Die Antragstellung auf Fördermittel zur Materialforschung erfolgt zweistufig. In der ersten Verfahrensstufe können beim Projektträger jederzeit Projektskizzen eingereicht werden. Bewertungsstichtage sind alle sechs Monate, jeweils am 15. April und am 15. Oktober. Bei positiver Bewertung der Skizze werden die Interessenten aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.
Gegenstand der Förderung
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert mit der Maßnahme KMU-innovativ Materialforschung (ProMat KMU), Forschungsprojekte im Bereich innovativer Materialien und Werkstoffe und versucht somit das Innovationspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) durch die Bereitstellung von Fördermitteln zu stärken. Die Materialforschung im Zusammenhang mit der Verbesserung bestehender bzw. Entwicklung neuer Produkte steht im Vordergrund. Exzellenz, Innovationsgrad und die Bedeutung zur Lösung gesellschaftlich relevanter Fragestellungen sind für eine Bewilligung der Fördermittel von besonderer Bedeutung.
Die Förderung konzentriert sich auf folgende sechs Forschungsfelder im Bereich Materialforschung:
- Materialien für Gesundheit und Lebensqualität (z.B.: bioaktive Implantate, antimikrobielle Materialien, Filter-, Markermaterialien)
- Materialien für ein zukunftsfähiges Bauwesen und Infrastruktur (z.B.: recyclingfähige Baustoffe, schaltbare Fassaden, selbstreparierende Werkstoffe)
- Materialien für Information und Kommunikation (z.B.: Materialien für Sensorik, Regel-, Verbindungstechnik, Nanomaterialien)
- Materialien für die Energietechnik (z.B.: Batteriesysteme, langlebige, korrosionsfeste, temperaturbeständige Materialien)
- Nachhaltiger Umgang mit Rohstoffen und Materialien (z.B.: Erhöhung Materialeffizienz, Nutzung von Prozessabfällen, Materialien für additive Fertigung, Katalysatoren für Boden-, Grundwassersanierung, zur Umwandlung von Licht- in chemische Energie)
- Materialien für Mobilität und Transport (z.B.: Materialien für effiziente Antriebstechnologie, zur Rückgewinnung von Energie, für bessere Speicherung regenerativer Energieträger)
Ausgeschlossen von der Förderung sind Themen aus den Bereichen Nahrungs-, Futter- und Genussmittel sowie Kosmetika.
Antragsberechtigt
Antragsberechtigt im Förderprogramm KMU-innovativ Materialforschung (ProMat KMU) sind:
- KMU
- Mittelständische Unternehmen (< 1.000 Mitarbeiter; Umsatz < 100 Mio. EUR)
- Forschungseinrichtungen (nur bei Kooperationsprojekten mit Unternehmen)
Das BMBF stellt Fördermittel bereit für:
- Einzelvorhaben von KMU oder mittelständischen Unternehmen,
- Verbundprojekte von einem KMU mit weiteren KMU und/oder Hochschulen/Forschungseinrichtungen und/oder mittelständischen Unternehmen,
- Einzelvorhaben oder Verbundprojekte gemäß den oberen zwei Punkten mit assoziierten Großunternehmen
Art und Umfang der Förderung
Die Fördermittel aus dem Förderprogramm KMU-innovativ Materialforschung (ProMat KMU) werden als Zuschuss gewährt. Die Förderung für das Forschungsprojekt liegt bei max. 50 %. Für Forschungseinrichtungen kann die Förderquote bis zu 100 % betragen. Fördermittel werden insbesondere auf projektbezogene Personalkosten, Materialkosten und Ausgaben für Instrumente und Ausrüstung gewährt. Über eine Gemeinkostenpauschale i. H. v. 120 % werden die übrigen Kosten abgegolten. KMU können einen zusätzlichen Fördermittel-Bonus für ihr Projekt zur Materialforschung erhalten. Eine Höchstgrenze für die Fördermittel-Summe ist nicht angegeben.