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Antragsfrist / Antragstellung
Anträge auf Fördermittel für Einzelvorhaben können fortwährend gestellt werden. Innovationsförderung von Kooperationsvorhaben können nur im Rahmen von Wettbewerbsaufrufen eingereicht werden. Die erste Frist hierfür ist der 25. September 2015
Gegenstand der Förderung
Bis 2020 stehen in Thüringen 200 Millionen Euro Fördermittel für die Finanzierung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in Unternehmen und Forschungseinrichtungen und den Ausbau der wirtschaftsnahen Forschungsinfrastruktur bereit. Die Fördermittel der Innovationsförderung Thüringen sollen zur Unterstützung von mehr als 500 FuE-Vorhaben dienen.
Die Innovationsförderung Thüringen konzentriert sich auf folgende Bereiche:
- industrielle Produktion und Systeme,
- nachhaltige und intelligente Mobilität und Logistik,
- gesundes Leben und Gesundheitswirtschaft,
- nachhaltige Energie und Ressourcenverwendung sowie
- Informations- und Kommunikationstechnologien.
Förderungsvoraussetzungen
Antragsberechtigt im Rahmen der Innovationsförderung Thüringen sind je nach Vorhaben:
- kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU sowie Angehörige der Freien Berufe mit Betriebsstätte im Freistaat Thüringen,
- Forschungseinrichtungen,
- große Unternehmen (bei FuE-Verbundvorhaben in Kooperation mit KMU oder Forschungseinrichtungen).
Art und Umfang der Förderung
Fördermittel der Innovationsförderung Thüringen werden als Zuschuss gewährt und richten sich nach Art und Umfang des Vorhabens. Die maximale Förderquote für Unternehmen liegt zwischen 35% und 80% der förderfähigen Kosten bzw. Ausgaben. Für Forschungseinrichtungen kann die Förderquote bis zu 100% betragen. Die Fördermittel betragen für einzelbetriebliche FuE-Projekte bis zu 2,5 Mio. EUR und für FuE-Verbundvorhaben bis zu 7,5 Mio. EUR.