Projekt Ansprechpartner
Lutz Leonard Schuppener
Tel.: +49(0)30/3116906-60
E-Mail: schuppener@innolabor.de
Antragsfrist / Antragstellung
Die Antragstellung auf Fördermittel für „Kopernikus-Projekte für die Energiewende“ erfolgt zweistufig. Nach erfolgreicher Bewertung der Projektskizze erfolgt die Antragstellung.
Gegenstand der Förderung
Das Bundesforschungsministerium fördert Projekte zur Forschung im Bereich der Erneuerbaren Energien, um die Zielvorgaben zur Energiewende umzusetzen. Bis 2025 sollen insgesamt 400 Millionen Euro Fördermittel in nachhaltige und interdisziplinäre Forschungsprojekte investiert werden. Für die Energiewende ist die Kooperation von Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft von besonderer Bedeutung.
Die Förderung konzentriert sich auf folgende vier Forschungsfelder zum Thema Energiewende:
- Neue Netzstrukturen
Lösungsansätze zur Versorgungssicherheit und zum Datenschutz in Bezug auf intelligente dezentrale und europäisch integrierte Versorgungsnetze sollen zur Umsetzung der Energiewende entwickelt werden.
- Flexiblere Nutzung erneuerbarer Energien: Power-to-X
Ziel ist die Speicherung bisher ungenutzter überschüssiger erneuerbarer Energien aus dem Stromsektor in andere Bereiche (Wärme, Mobilität, Chemie), um die Ziele der Energiewende zu erreichen.
- Ausrichtung von Industrieprozessen auf fluktuierende Energieversorgung
Für die Integration energieintensiver Industrieprozesse in das Energiesystem sollen Lösungen entwickelt werden. Die Nutzung erneuerbarer Energien und die Verknüpfung von Strom-, Wärme- und Gas-Netzen werden im Rahmen der Energiewende angestrebt.
- Systemintegration: Transformation und Vernetzung der Energieversorgung
Im Fokus steht die ganzheitliche Betrachtung des Energiesystems im Zusammenhang mit sozialen, ökologischen, ökonomischen und technischen Aspekten und die Erarbeitung konsistenter, nachhaltiger Konzepte, um die Energiewende erfolgreich umzusetzen.
Antragsberechtigt
Einzelvorhaben sind von der Förderung ausgeschlossen. Fördermittel für Verbundvorhaben werden nur mit Unternehmensbeteiligung bereitgestellt. Antragsberechtigt sind:
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie
- Forschungseinrichtungen.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt und richtet sich nach Art und Umfang des Vorhabens. Die maximale Förderquote für Unternehmen liegt bei 50% der förderfähigen Kosten bzw. Ausgaben. Kleine und mittlere Unternehmen können einen zusätzlichen Aufschlag erhalten. Für Forschungseinrichtungen kann die Förderquote bis zu 100% betragen. Hochschulen wird zusätzlich eine Projektpauschale i. H. v. 20 % gewährt. Die Höchstbetrag der Fördermittel für ein Kopernikus-Projekt zur Energiewende liegt bei 10 Mio. EUR pro Jahr.