Gegenstand der Förderung

Mit dem Förderprogramm „KMU-innovativ“ verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Ziel, das Innovationspotential kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Bereich der Spitzenforschung zu stärken. Im Vordergrund stehen dabei die Exzellenz und der Innovationsgrad des Projektes sowie möglichst hohe Verwertungs- und Übertragungschancen.

Die Themengebiete unterteilen sich in 11 Forschungsschwerpunkte:

  1. Bioökonomie
  2. Biomedizin
  3. Elektronik und autonomes Fahren; Supercomputing
  4. Forschung für die zivile Sicherheit
  5. Medizintechnik
  6. Informations- und Kommunikationstechnologien
  7. Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität
  8. Materialforschung
  9. Photonik und Quantentechnologien
  10. Produktionstechnologie
  11. Ressourceneffizienz und Klimaschutz

Antragsberechtigt

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen sowie im Rahmen von Projekten der Verbundforschung auch Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und größere Unternehmen. Förderungswürdige Konsortien sind insbesondere strategische Allianzen, Projekte der Verbundforschung und Kooperationsprojekte.

Voraussetzungen

Gefördert werden Einzel- und Verbundvorhaben aus den jeweiligen Themengebieten, die sich durch einen hohen Innovationsgrad auszeichnen, technisch riskant und wirtschaftlich Erfolg versprechend sind. Besondere Voraussetzungen sind gegebenenfalls in den jeweiligen Ausschreibungen festgelegt.


Skizze und Antrag KMU-inno

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft beträgt die Förderung i.d.R. bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten. Für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) wird ein Bonus von bis zu 20% gewährt. Für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sind bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben förderfähig. Förderfähige Kosten sind Personalkosten, Fremdleistungen, Sachkosten, Reisekosten und pauschalierte Gemeinkosten auf Personalkosten.

Antragfrist / Antragstellung

Die Antragstellung auf Fördermittel aus dem Förderprogramm KMU-innovativ des BMBF erfolgt zweistufig:

  • Konsortien können jederzeit Projektskizzen einreichen
  • Stichtage zur Bewertung der Skizzen finden jährlich am 15.04. und 15.10. statt
  • Nach positiver Beurteilung der Skizze werden alle Beteiligten aufgefordert jeweils einen eigenen Antrag zu stellen




Haben Sie Fragen zum Thema KMU-innovativ und dem Antragsverfahren oder sind Sie an weiteren Fördermöglichkeiten interessiert?

Dann kontaktieren Sie uns! Wir unterstützen Sie gern unter anderem bei der Evaluation geeigneter Fördermöglichkeiten, der Suche nach einem Kooperationspartner, der Projektplanung, dem -management, beim Controlling oder der Antragstellung.