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Antragsfrist / Antragstellung
Eine Antragstellung auf Fördermittel aus dem Programm KMU-innovativ: Elektroniksysteme und Elektromobilität des BMBF erfolgt ohne Frist über ein zweistufiges Förderverfahren. Bewertungsstichtage für Skizzen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober.
Gegenstand der Förderung
Das BMBF vergibt mit dem Programm KMU-innovativ: Elektroniksysteme und Elektromobilität Fördermittel an risikoreiche industriegeführte Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben in den Themenfeldern Elektroniksysteme und/oder Elektromobilität, die als Einzel- oder Verbundvorhaben mit Beteiligung von KMU umgesetzt werden.
Im Bereich Elektroniksysteme wird ein breites Themenspektrum adressiert, wie es im Rahmenprogramm für Mikroelektronik definiert ist. Hierzu zählen der Maschinen- und Anlagenbau, die Automatisierungstechnik, die Elektroindustrie, die IKT-Wirtschaft, die Medizintechnik sowie der Automobilbau inklusive des automatisierten Fahrens.
Im Themenfeld Elektromobilität sind innovative Beiträge zu neuartigen Fahrzeugkonzepten, Antriebssysteme, elektronische Fahrzeugkomponenten und -systeme (inklusive Leistungselektronik) sowie funktionsintegrierte und/oder modulare Komponenten für die Elektromobilität förderfähig.
Antragsberechtigt
Antragsberechtigt auf Fördermittel aus dem Programm KMU-innovativ: Elektroniksysteme und Elektromobilität des BMBF sind:
- kleine und mittlere Unternehmen
- mittlere Unternehmen mit unter 1.000 Mitarbeitern und unter 100 Mio. Jahresumsatz
- Hochschulen
- Forschungseinrichtungen
Art und Umfang der Förderung
Fördermittel werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss auf die Projektkosten ausgezahlt. KMU werden bis zu 50 % und Forschungseinrichtungen bis zu 100 % gefördert. Neben Personalkosten sind unter anderem auch Materialkosten und Fremdleistungen förderfähig. Über eine Gemeinkostenpauschale i. H. v. 120 % auf die Personalkosten werden die übrigen Kosten abgegolten. Die Förderdauer beträgt in der Regel bis zu drei Jahre.