Gegenstand der Förderung

Mit dieser Richtlinie wird die Regionale Innovationsstrategie der Freien und Hansestadt Hamburg und der InnovationsAllianz Hamburg gestärkt. Sie unterstützt die Entwicklung des Innovationsstandorts Hamburg durch die Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation. Gefördert werden Projekte der industriellen Forschung, der experimentellen Entwicklung und Durchführbarkeitsstudien.

Das Förderprogramm wird in Abhängigkeit der geplanten FuE-Projekte in folgende Module unterteilt:

Modul PROFI Standard und Modul PROFI Umwelt:

  • Einzelprojekte einzelner Unternehmen

Modul PROFI Transfer und Modul PROFI Umwelt Transfer:

  • Kooperationsprojekte von mindestens zwei Unternehmen
  • Kooperationsprojekte von Unternehmen in Zusammenarbeit mit Hochschulen / Forschungseinrichtungen

Förderungsvoraussetzungen

Es werden Einzel- und Verbundprojekte von Unternehmen aller Größen mit Betriebsstätte in Hamburg aus allen Branchen und Technologien sowie die mit den Unternehmen kooperierenden Hochschulen / Forschungseinrichtungen gefördert. 

Dabei stehen folgende Punkte im Vordergrund:

  • Innovative Forschungs- und Entwicklungsprojekte (FuE), die neue oder wesentlich verbesserte Produkte, Verfahren und Dienstleistungen zum Ziel haben.
  • Einzelbetriebliche FuE-Projekte sowie FuE-Kooperationsprojekte von mehreren Unternehmen oder mit Hochschulen / Forschungseinrichtungen.
  • Technologie- und Wissenstransfer zwischen Unternehmen und Hochschulen oder Forschungseinrichtungen (PROFI Transfer).
  • Förderfähige Kostenarten sind: Personal- und Sachkosten, Kosten für Patente, Fremdleistungen.

Im Rahmen dieser Förderung sind FuE-Projekte unter den folgenden Voraussetzungen förderfähig:

  • Mit dem Projekt wurde vor Erlass des Bewilligungsbescheides noch nicht begonnen
  • Das Projekt wird grundsätzlich in Hamburg durchgeführt
  • Das Projekt hat begründete Aussicht auf Erfolg und die zeitgerechte Umsetzung erscheint hinreichend plausibel, jedoch kommt die Durchführung ohne öffentliche Mittel nicht oder nur erheblich verzögert in Frage.
  • Unter Einschluss der beantragten Förderung ist die Gesamtfinanzierung des Projekts gesichert, die Projektkosten sind in ihrer Höhe wirtschaftlich angemessen und der Antragsteller ist bei wirtschaftlicher Betrachtung zuverlässig, leistungsfähig, existenz- und wettbewerbsfähig
  • Das angestrebte Produkt, Verfahren oder die angestrebte Dienstleistung lässt eine Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen in Hamburg erwarten

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als Projektförderung durch einen Zuwendung als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung. Die maximale Förderquote ist abhängig von der Art des Projekts und des Fördermoduls und muss für jeden Projektpartner eingehalten werden.

Modul PROFI Standard und Modul PROFI Umwelt:

Die Förderquote beträgt maximal

  • 25 % bei Projekten der experimentellen Entwicklung,
  • 50 % bei Projekten der industriellen Forschung,
  • 50 % für Durchführbarkeitsstudien

der nachgewiesenen und förderfähigen Kosten.

Modul PROFI Transfer und Modul PROFI Umwelt Transfer:

Unternehmen:

Die Förderquote für Unternehmen beträgt maximal

  • 25% bei Projekten der experimentellen Entwicklung,
  • 50% bei Projekten der industriellen Forschung,
  • 50% für Durchführbarkeitsstudien
der nachgewiesenen auf das Unternehmen entfallenden förderfähigen Kosten.


Die Förderquoten für industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung und Durchführbarkeitsstudien können basierend auf verschiedener Faktoren über die aufgelisteten Werte hinaus gehen.

Hochschulen / Fördereinrichtungen:

Die Förderung der Hochschulen/Forschungseinrichtungen mit Betriebsstätte in Hamburg bei der Beteiligung an einem Kooperationsprojekt kann bis zu 100 % der auf sie entfallenden förderfähigen Kosten betragen, sofern es sich bei den Projekttätigkeiten um nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten im Sinne des FuEuI-Unionsrahmens handelt.

Antragsfrist / Antragstellung

Eine Bewerbung ist durch die Einreichung einer Projektskizze möglich. Diese wird von der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) fachlich geprüft und anschließend in einem gemeinsamen Gespräch mit dem Antragsteller diskutiert und erörtert. Nach der  Bestätigung der IFB Hamburg kann ein Antrag, inklusive aller Anlagen, bei der IFB Hamburg eingereicht werden.