Projekt Ansprechpartner

Stefan Wiesig

Tel.: +49(0)30/3116906-60

E-Mail: wiesig@innolabor.de

Antragsfrist / Antragstellung

Die Antragstellung auf Fördermittel des BMEL erfolgt zweistufig. Nach erfolgreicher Bewertung der Projektskizze erfolgt die Antragstellung. Die Richtlinie des BMEL zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten in der Landwirtschaft gilt bis zum 30. Dezember 2020.

Gegenstand der Förderung

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer für eine nachhaltige Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten. Die Förderung des BMEL umfasst Einzel- und Kooperationsvorhaben der Grundlagenforschung, der industriellen Forschung sowie der experimentellen Entwicklung, insbesondere auch für praxisorientierte Projekte mit modellhaftem Charakter.

  1. Die Förderung des BMEL konzentriert sich auf folgende Bereiche:
  • Umweltgerechter Pflanzenbau
  • Tiergerechte Haltungssysteme
  • Übergreifende Themen im Hinblick auf Nachhaltigkeit, Ressourceneinsparung und Klimafreundlichkeit
  1. 1. Besonders nachhaltige Verarbeitungs- und Vermarktungsformen für hochwertige Agrarprodukte


Antragsberechtigt

Für eine Förderung geeignet sind Forschungseinrichtungen und kleine und mittlere Unternehmen mit einer Niederlassung in Deutschland und entsprechenden Erfahrungen bei der Durchführung vergleichbarer Projekte in der Landwirtschaft.


Art und Umfang der Förderung

Förderfähig nach den Richtlinien des BMEL sind unter anderem Personalkosten, Gemeinkosten sowie Kosten für Instrumente und Ausrüstungen.

  • 100 % für Grundlagenforschung in der Landwirtschaft (max. 40 Mio. EUR)
  • 50 % bis 80% für industrielle Forschung in der Landwirtschaft (max. 20 Mio. EUR)
  • 25 % bis 80% für experimentelle Entwicklung in der Landwirtschaft (max. 15 Mio. EUR)
  • 50 % bis 70% für Durchführbarkeitsstudien in der Landwirtschaft (max. 7,5 Mio. EUR)
  • Bis zu 80% auf Investitionen bei Demonstrationsvorhaben in der Landwirtschaft (max. 100.000 EUR)