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Gegenstand der Förderung
Das Programm „START-interaktiv: Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, soll das Innovationspotenzial von Start-ups in der Spitzenforschung zu interaktiven Technologien für Gesundheit und Lebensqualität stärken.
Förderungsvorraussetzungen
Es werden zum einen Start-ups und zum anderen Forschungsteams an Hochschulen und Forschungseinrichtungen gefördert, die eine Ausgründung planen. Voraussetzung sind innovative Projektideen mit einem großen eigenen Forschungs- und Entwicklungsanteil (FuE) und ein potenziell hohes Risiko bei der Entwicklung. Gefördert werden sowohl Einzelvorhaben eines Start-ups, als auch Verbundvorhaben mit weiteren Start-ups, KMU, Hochschulen oder Forschungseinrichtungen, sofern ein großer Teil der FuE-Tätigkeiten auf das beantragende Unternehmen zurückzuführen ist. Für die Förderung muss das antragstellende Unternehmen mindestens eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland besitzen. Beteiligte Partnerunternehmen sind ebenfalls förderbar, sofern sie einer der folgenden Definitionen entsprechen:
- Start-ups, die weniger als 5 Jahre am Markt sind und innovative Technologien oder Geschäftsmodelle besitzen
- KMU (Klein- und mittelständische Unternehmen), nach KMU-Definition der EU
- Mittelständische Unternehmen, die zusammen mit verbundenen oder Partnerunternehmen maximal 1.000 Mitarbeiter und maximal 100 Millionen Jahresumsatz aufweisen
Art und Umfang der Förderung
Förderbar sind Projekte deren Schwerpunkt die Schaffung neuer interaktiver Lösungen sind und einem Focus auf einen der nachfolgenden Themenbereiche:
- Thema 1: „Digital unterstützte Gesundheit und Pflege“
Hierzu gehört vor allem die Findung und Entwicklung digitaler Lösungen für Pflege und Medizin.
- Thema 2: „Lebenswerte Räume: smart, nachhaltig und innovativ“
Dieses Thema umfasst innovative Entwicklungen, die das alltägliche Leben der Menschen vereinfacht und verbessert.
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss und die Förderdauer beträgt 18 bis 36 Monate. Gefördert werden alle projektbezogenen Ausgaben (Personal-, Sach-, Reisemittel sowie projektbezogene Investitionen). Die Förderhöchstsumme beträgt 400.000 €.
Antragsstellung
Das Förderprogramm läuft bis mindestens 30. Juni 2024. Das Verfahren ist mehrstufig. Eine Bewerbung ist durch die Einreichung einer Projektskizze möglich. Einreichungsfristen hierfür sind jeweils der 15. Januar und 15. Juni eines Jahres.