Projekt Ansprechpartner

Atanas Pavlov

Tel.: +49(0)30/3116906-60

E-Mail: pavlov@innolabor.de

Antragsfrist / Antragsstellung

Das Antragsverfahren kann als zweistufiger Prozess erfolgen:

  • (optional) Einreichung einer Projektskizze
  • Anschließende Aufforderung zur Einreichung von Vollanträgen

Im Rahmen des aktuellen Aufrufs können Projektskizzen bis zum 30.06.2024 eingereicht werden.

Gegenstand der Förderung

Mit dem Förderrahmen „Entwicklung digitaler Technologien“ verfolgt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz das Ziel, die digitale Transformation der Wirtschaft nachhaltig zu fördern. Dadurch soll die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft bei Angebot und Nutzung digitaler Technologien erhöht werden. Außerdem soll insbesondere die digitale Kompetenz und Innovationskraft im Bereich anwendungsnaher Forschung und Entwicklung deutlich gestärkt werden.

Der Förderrahmen unterteilt sich dabei in drei Schwerpunktbereiche, welche in ihrer Kombination den fachlichen Rahmen für die angestrebten Projekte liefern:

  • Technologien mit Methoden der KI-Entwicklung, neuste Kommunikationstechnologien, IT-Sicherheitstechnologien, Daten-Technologien, Quanten-Computing-Software und Nutzungskonzepte, Geoinformationssysteme (GIS) und Umweltdatentechnologien sowie weitere geeignete Technologien
  • Anwendungen in den bereichen Digitale Produktion (Industrie 4.0), Digitale Nachhaltigkeit, Intelligente Lebens- und Arbeitsumgebungen, Intelligente Systeme zur Krisenprävention und -bewältigung sowie weitere geeignete Anwendungen
  • Ökosysteme in Form von prototypischen, experimentellen Lösungen mit Schwerpunkt auf bestimmte Regionen, Sektoren, Branchen oder Lebensbereiche sowie damit einhergehende hohe Sichtbarkeit im Markt, einen hohen Grad an Interoperabilität und ein breites Anbieter- und Nutzerspektrum

Fördervoraussetzungen

Antragsberechtigt sind unter anderem Unternehmen mit Bezug zur Technikindustrie mit Sitz, einer Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland sowie staatliche und nicht staatliche Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Gefördert werden Verbundprojekte von mehreren unabhängigen Partnern, die ein hohes Innovationspotenzial beim Einsatz digitaler Technologien aufweisen. Dabei sollte unter den Antragstellern mindestens ein KMU beteiligt sein.

Art und Umfang der Förderung

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt.

Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft kann die Förderung je nach Marktnähe der zu entwickelnden Lösungen 25% - 50 % der förderungsfähigen Gesamtkosten betragen.