Projekt Ansprechpartner

Lutz Leonard Schuppener

Tel.: +49(0)30/3116906-60

E-Mail: schuppener@innolabor.de

Antragsfrist / Antragstellung

Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden. Stichtage für die eingegangenen Projektskizzen sind der 15. April und der 15. Oktober.

Die Projektskizzen werden in elektronischer Form und in deutscher Sprache eingereicht.

Gegenstand der Förderung

Im Rahmen dieser Förderung werden industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsprojekte adressiert, die sowohl anwendungsbezogen sind, als auch einen hohen medizinischen Bedarf bedienen. Zusätzlich sollen sich die FuE-Projekte durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko auszeichnen.

Gefördert werden FuE-Vorhaben aus dem Bereich der medizinischen (roten) Biotechnologie, die sich auf die Entwicklung neuer Arzneimittel fokussieren und über den aktuellen Stand der Technik hinausgehen. Ziel der Vorhaben soll es sein, bei der Heilung, Linderung oder Prävention menschlicher Krankheiten beizutragen und langfristig die gesundheitliche Versorgung zu verbessern. Dabei steht die Erforschung und Entwicklung innovativer Wirkstoffe und wirksamer sowie sicherer Arzneimittel bis in die klinische Phase IIa im Mittelpunkt.

Beispielhaft sind folgende Anwendungsfelder im Kontext der Arzneimittelentwicklung ohne Anspruch auf Vollständigkeit zu nennen:

  • Entwicklung, Optimierung und Automatisierung von Screeningverfahren für die Wirkstoffentwicklung, insbesondere auch das Screening nach neuen Leitstrukturen oder Optimierung von bereits bestehenden Leitstrukturen
  • Entwicklung von Plattformtechnologien für die Arzneimittelentwicklung
  • Entwicklung von experimentellen Krankheitsmodellen für die Arzneimittelentwicklung
  • Entwicklung von Methoden zur Analyse oder Verbesserung der Pharmakokinetik, der Pharmakodynamik und des Sicherheitsprofils eines Wirkstoffs, die deutliche Vorteile gegenüber vorhandenen Lösungen zeigen und dazu dienen, das Potenzial des Wirkstoffs auszuschöpfen oder dessen Einsatz erst möglich zu machen
  • Entwicklung von Arzneimitteln mit Hilfe von Technologien der künstlichen Intelligenz
  • Entwicklung von Vorhersagemodellen für die Analyse von Wirksamkeit und Sicherheit von Wirkstoffen
  • Herstellung von Prüfpräparaten nach Good Manufacturing Practice (auch durch Auftragsvergabe)
  • präklinische Entwicklung bis zur Entwicklung eines klinischen Wirkstoffkandidaten bis zum klinischen Proof-of-Concept (klinische Studien bis einschließlich Phase IIa sind förderfähig)
Die Entwicklung von Biosimilars ist von der Förderung ausgeschlossen.


Fördervoraussetzungen 

Antragsberechtigt sind kleine und mittelständische Unternehmen, die .zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung eine Betriebsstätte oder einer Niederlassung in Deutschland vorweisen.

Im Rahmen von Verbundprojekten sind auch folgende Einrichtungen antragsberechtigt:

  • öffentliche und private Hochschulen
  • Hochschulen für Angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • mittelständische Unternehmen, welche die KMU Definition der EU zwar überschreiten, sie einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung aber eine Größe von 1 000 Mitarbeitern und einen Jahresumsatz von 100 Millionen Euro nicht überschreiten
  • weitere Partner

Art und Umfang der Förderung

Die Zuwendungen erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss auf Grundlage der projektbezogenen Kosten. Die Förderquote ergibt sich je nach Ausgestaltung und Anwendungsnähe des Vorhabens und beträgt maximal 80% für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Forschungseinrichtungen können bis zu 100% gefördert werden.