Projekt Ansprechpartnerin
Lutz Leonard Schuppener
Tel.: +49(0)30/3116906-60
E-Mail: schuppener@innolabor.de
Antragsfrist / Antragstellung
Es können jederzeit Projektskizzen bzw. –anträge bei der DBU eingereicht werden. Hinweise zur Antragstellung können zielgruppenspezifisch unterschiedlich sein.
Gegenstand der Förderung
Zum 01.01.2016 fördert die DBU mit den neuen Leitlinien innovative, modellhafte und lösungsorientierte Vorhaben zum Schutz der Umwelt. Insbesondere die Problemfelder Klimawandel, Biodiversitätsverlust, Ressourcenknappheit und schädliche Emissionen stehen im Fokus der neuen Leitlinien der DBU. Die komplexen Umweltprobleme sollen vor allem durch interdisziplinäre, systemische und gesellschaftswirksame Projekte gelöst werden. Die Digitalisierung von Produktions-, Geschäfts- und Informationsprozessen wird dabei als wichtiger Ansatzpunkt hervorgehoben.
Leitlinien der DBU - Entwicklungsfelder:
- Instrumente und Kompetenzen der Nachhaltigkeitsbewertung sowie Stärkung von Nachhaltigkeitsbewusstsein und -handeln
- Nachhaltige Ernährung und nachhaltiger Umgang mit Lebensmitteln
- Entwicklung, Gestaltung und Akzeptanz umweltschonender beweglicher Gebrauchsgüter
- Erneuerbare Energien – dezentrale Wärmewende forcieren, Bestandsanlagen optimieren und negative Umweltauswirkungen reduzieren
- Klima- und ressourcenschonendes Bauen
- Energie- und ressourcenschonende Quartiersentwicklung und -erneuerung
- Verminderung von CO2-Emissionen in energieintensiven Branchen
- Ressourceneffizienz durch innovative Werkstofftechnologie
- Kreislaufführung und effiziente Nutzung von Phosphor und umweltkritischen Metallen
- Reduktion von Stickstoffemissionen in der Landwirtschaft
- Integrierte Konzepte und Maßnahmen zu Schutz und Bewirtschaftung von Grundwasser und Oberflächengewässern
- Naturschutz und nachhaltige Naturnutzung in Nutzlandschaften und Schutzgebieten
- Bewahrung und Sicherung national wertvoller Kulturgüter vor schädlichen Umwelteinflüssen
- Themenoffene Förderung mit hoher umweltbezogener Wirkung
Antragsberechtigt
Im Rahmen der neuen Leitlinien der DBU sind antragsberechtigt:
- Unternehmen, insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KMU)
- Natürliche Personen
- Hochschulen sowie öffentlich-rechtliche Einrichtungen mit staatl. Grundfinanzierung
Zuwendungsvoraussetzungen nach den neuen Leitlinien der DBU:
Der Bewilligungsempfänger von Fördermitteln der DBU muss über entsprechende Fähigkeiten zur Durchführung des Projekts verfügen. Ergebnisse des Vorhabens müssen zu branchenüblichen Bedingungen Dritten zur Verfügung gestellt werden. Nach den neuen Leitlinien der DBU sind folgende Themen von einer Förderung ausgeschlossen:
- ausschließliche Grundlagenforschung
- Monitoring von Umweltbelastungen
- Reine Investitionsvorhaben, reine Druck- und Reisekostenzuschüsse
- Markteinführung bereits entwickelter Produkte
Art und Umfang der Förderung
Die Fördermittel werden als nichtrückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Höhe der Fördermittel wird je nach Antragsteller – bei Kooperationsprojekten jeder Partner einzeln – beurteilt und beträgt entsprechend den beihilferechtlichen Bestimmungen der EU:
- für industrielle Forschung bis zu 50 %
- und für vorwettbewerbliche Entwicklung bis zu 25 %
und darf eine maximale Höhe der Fördermittel von 200.000 Euro innerhalb von drei Jahren nicht überschreiten.
Für Projekte zur Verringerung bzw. Beseitigung von Verschmutzung und Schadstoffen oder entsprechenden Anpassung von Produktionsverfahren ist eine Förderung i. H. v. 30 % möglich.
Wie üblich kann auch bei einer Förderung durch die DBU ein Zuschlag von 10 % für kleine und mittelständische Unternehmen genehmigt werden.