Projekt Ansprechpartner

Lutz Leonard Schuppener

Tel.: +49(0)30/3116906-60

E-Mail: schuppener@innolabor.de

Antragsfrist / Antragstellung

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

Die erste Stufe umfasst das Einreichen einer Projektskizze mit einem maximalen Umfang von 15 DIN-A4-Seiten inklusive Anlagen zum Stichtag 29. März 2019.

Positiv bewertete Skizzen werden in der zweiten Stufe zur Antragstellung aufgefordert.

Gegenstand der Förderung


Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt mit diesem Förderprogramm die Erforschung und Entwicklung neuer IT-Sicherheitslösungen basierend auf Verfahren der KI.


Gefördert werden Projekte mit Schwerpunkt in einem der folgenden Bereiche:

• KI-gestützte IT-Sicherheitslösungen bei begrenzten Ressourcen (u.a. Systeme mit einfach zu handhabenden KI-Komponenten, Selbstlernende Sicherheitssysteme)

• KI-gestützte IT-Sicherheitslösungen für Netzwerksicherheit (u.a. IT-Sicherheitslösungen zur Ableitung der Bedrohungslage mit Hilfe heterogener, verteilt vorliegender Datenmengen, zum Treffen (teil-)automatisierte Entscheidungen bezüglich notwendiger Verteidigungsmaßnahmen, zum Vorhersagen bevorstehender Angriffe)

• Weiterentwicklung KI-gestützter IT-Sicherheitslösungen (u.a. Entwicklung transparenter Sicherheitstechnologien, Verbesserte Erkennung von Angriffen auf lernsystembasierte IT-Sicherheitslösungen, Neue Ansätze zur Erzeugung synthetischer Trainingsdaten zur Verbesserung der Entscheidungsqualität selbstlernender IT-Sicherheitssysteme)


Förderungsvoraussetzungen

Es werden Verbundvorhaben zwischen min. einem Unternehmen (KMU/Start-up) und einer Forschungseinrichtung gefördert, die vorhandene Expertise im Bereich der KI und der IT-Sicherheit verbinden.

Einzelvorhaben werden nur in Sonderfällen gefördert.


Art und Umfang der Förderung


Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbare Zuschüsse auf Grundlage der projektbezogenen Kosten. Die Förderquote ergibt sich je nach Ausgestaltung und Anwendungsnähe des Vorhabens und beträgt max. 50 % für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.

Forschungseinrichtungen können zu 100 % gefördert werden.