Gegenstand der Förderung

Mit dem "Innovationsassistent/-in" der Investitionsbank Berlin (IBB) sollen innovative Projekte gefördert werden, welche die Öffnung neuer Arbeitsplätze in Stellen mit innovativem Charakter, insbesondere für Absolventen/-innen von Universitäten, (Fach-)Hochschulen oder Institutionen mit gleichwertigem, staatlich anerkanntem Abschluss, begünstigen.

Förderungsvoraussetzungen

Es werden technologieorientierte, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gefördert, die eigene Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickeln. Ebenso ist eine Förderung von nicht technologieorientierten KMU möglich, wenn das Projekt und die Tätigkeiten des Innovationsassistenten einen maßgeblichen Technologiebezug aufweisen. Bedingung für eine Förderung ist weiterhin, dass die antragstellenden Unternehmen mindestens eine Betriebsstätte in Berlin haben müssen.

Art und Umfang der Förderung

Die Zuwendung wird in Form einer Projektförderung als nicht rückzahlbarer Personalkostenzuschuss gewährt. Es können zwei Innovationsassistenten gleichzeitig, über einen Zeitraum von 12 Monaten, gefördert werden. Die Förderquote beträgt 50% vom Bruttogehalt des Innovationsassistenten, jedoch beträgt der Personalkostenzuschuss maximal 20.000 Euro pro Person.

Antragsfrist / Antragstellung

Eine Bewerbung ist durch die Einreichung des Antrags, vor dem Abschluss des Beschäftigungsvertrags, und den vollständigen Antragsunterlagen bei der IBB möglich. Nach positiver Entscheidung ist der Bewilligungsbescheid der IBB drei Monate gültig. Innerhalb dieser Zeit muss der Beschäftigungsvertrag abgeschlossen werden.