Das Land Thüringen und die Thüringer Aufbaubank fördern mit der Forschungs-, Technologie- und Innovationsrichtlinie (FTI – Richtlinie) Einzel- und Verbundprojekte gewerblicher Unternehmen sowie Verbundprojekte zwischen Forschungseinrichtungen und Unternehmen.

Gegenstand der Förderung

Das Land Thüringen und die Thüringer Aufbaubank fördern mit der Forschungs-, Technologie- und Innovationsrichtlinie (FTI – Richtlinie) Einzel- und Verbundprojekte gewerblicher Unternehmen sowie Verbundprojekte zwischen Forschungseinrichtungen und Unternehmen. Zusätzlich ist eine Förderung einzelner Maßnahmen, z.B. von Machbarkeitsstudien zu FuE-Vorhaben oder die Erlangung von Schutzrechten durch Innovationsgutscheine möglich.

Förderungsvoraussetzungen

Um eine Förderung der FTI – Richtlinie können sich kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Forschungseinrichtungen und große Unternehmen in Kooperation mit KMU oder Forschungseinrichtungen bewerben. Voraussetzung für den Erhalt von Fördermitteln ist, dass das Vorhaben in Thüringen durchgeführt wird und über einen Bezug zu einem der folgenden Spezialisierungsfelder verfügt.

  • Industrielle Produktion und Systeme
  • Nachhaltige und intelligente Mobilität und Logistik
  • Gesundes Leben und Gesundheitswirtschaft
  • Nachhaltige Energie und Ressourcenverwendung

Sofern ein Bezug zu einem der Spezialisierungsfelder besteht, ist auch eine Förderung im Querschnittsfeld „Informations- und Kommunikationstechnologien, innovative und produktionsnahe Dienstleistungen“ möglich.

Art und Umfang der Förderung

Die Landesförderung gemäß FTI – Richtlinie erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Fördermittel richtet sich nach der jeweiligen Maßnahme und kann zwischen 20.000 und 10 Mio. Euro liegen. Je nach Größe des Antragstellers und des Projektes ergeben sich folgende Förderungen:

  • Forschungs- und Entwicklungsverbundvorhaben: bis zu 7,5 Mio. Euro Förderung je Verbundvorhaben
  • Einzelbetriebliche Forschungs- und Entwicklungsprojekte: bis zu 2,5 Mio. Euro Förderung
  • Innovationsgutscheine: bis zu 50.000 Euro Förderung
  • Auf- und Ausbau von Innovationszentren: bis zu 10 Mio. Euro Förderung
  • Investitionen bei wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen: bis zu 1 Mio. Euro Förderung
  • Forschungs- und Entwicklungsprojekte von wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen: bis zu 1 Mio. Euro Förderung

Antragsfrist / Antragstellung.

Ein Antrag auf FTI – Fördermittel kann ohne Fristen bei der Thüringer Aufbaubank gestellt werden. Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2023.