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Stefan Wiesig

Tel.: +49(0)30/3116906-60

E-Mail: wiesig@innolabor.de 

Antragsfrist / Antragstellung

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

Die erste Stufe umfasst das Einreichen einer Projektskizze zu den Stichtagen 15. April 2018 und 15. Oktober 2018.

Positiv bewertete Skizzen werden in der zweiten Stufe zur Antragstellung aufgefordert.

Gegenstand der Förderung

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt mit diesem Förderprogramm die technische Umsetzung und Realisierung von Projektideen innovativer Start-ups im Bereich der Mensch-Technik-Interaktion (MTI).

Gefördert werden Projekte mit Schwerpunkt in einem der folgenden Bereiche:

  • Intelligente Mobilität (u. a. Fahrerassistenzsysteme, Intentionserkennung, vernetzte Mobilitätslösungen und Nutzererleben)

  • Digitale Gesellschaft (u. a. intelligente Assistenz, Robotik, Technologien für das Wohnen/Wohnumfeld, vernetzte Gegenstände und Interaktionskonzepte)

  • Gesundes Leben (u. a. interaktive körpernahe Medizintechnik, intelligente Präventionslösungen und Pflegetechnologien

Zudem werden Ausgründungsaktivitäten aus Forschungseinrichtungen gesondert gefördert.


Förderungsvoraussetzungen

Das Vorhaben muss von einem Start-up ausgehen und kann in folgender Konstellation erfolgen:

  • Ausgründungen mit der „Mutter“-Hochschule/außeruniversitären Forschungseinrichtung

  • Einzelvorhaben eines Start-ups sowie

  • Verbundvorhaben zwischen einem oder mehreren Start-ups, kleinen und mittleren Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen.


Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbare Zuschüsse auf Grundlage der projektbezogenen Kosten. Die Förderquote ergibt sich je nach Ausgestaltung und Anwendungsnähe des Vorhabens und beträgt maximal 80 % für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Forschungseinrichtungen können zu 100 % gefördert werden.

Die Förderhöchstsumme für Start-ups beträgt 400.000 Euro pro Projekt bei einer Laufzeit von maximal 3 Jahren.

Antragsfrist / Antragstellung

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

Die erste Stufe umfasst das Einreichen einer Projektskizze zu den Stichtagen 15. April 2018 und 15. Oktober 2018.

Positiv bewertete Skizzen werden in der zweiten Stufe zur Antragstellung aufgefordert.