Projekt Ansprechpartner

Lutz Leonard Schuppener

Tel.: +49(0)30/3116906-60

E-Mail: schuppener@innolabor.de

Antragsfrist / Antragstellung

Das Antragsverfahren auf Fördermittel ist zweistufig angelegt. In der ersten Stufe ist zunächst beim Projektträger des BMBF zur Initiative Pflegeinnovationen 2020 eine detaillierte Projektskizze bis zum 30. Oktober 2015 einzureichen.

Die Bewertung und Auswahl der Projektskizzen erfolgt anschließend unter Einbindung eines vom BMBF berufenen Gutachtergremiums.

Bei positiver Bewertung der Projektskizze kann in der zweiten Stufe ein förmlicher Antrag auf Fördermittel gestellt werden. 

Gegenstand der Förderung

Im Zuge der Initiative Pflegeinnovationen 2020 stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Fördermittel für die Bereiche Gerontologie und Geriatrie bereit. Das Förderprogramm des BMBF zielt insbesondere auf die Förderung neuer Entwicklungen für den Einsatz in der Palliativpflege und Intensivpflege ab.

Im Rahmen der Initiative Pflegeinnovationen 2020 möchte das BMBF anwendungsorientierte Forschungsprojekte aus dem Bereich der Mensch-Technik-Interaktion mit Fördermitteln unterstützen.

Gesucht werden insbesondere neue Lösungen, die in der Lage sind, einen Mehrwert für Pflegebedürftige und Pflegende zu schaffen und eine möglichst hohe Versorgungs- und Lebensqualität sicherzustellen.

Neben der stationären Pflege ist auch ausdrücklich der Bereich der ambulanten und häuslichen Pflege eingeschlossen. Die in den Projekten zu entwickelnden Innovationen müssen den Stand der Technik überschreiten und nachhaltig einen Mehrwert für den jeweiligen Bereich darstellen, um Fördermittel aus dem Topf Pflegeinnovationen 2020 zu erhalten.

Der Fokus der Förderung der Palliativpflege liegt auf der präterminalen Phase. Die akute Sterbephase wird nur unter gesonderten Aspekten berücksichtigt.

Es ist darauf zu achten, dass im Besonderen die konkreten Bedürfnisse der Pflegebedürftigen bzw. der Pflegenden berücksichtigt und in die geplanten Entwicklungen eingebunden werden.

Die Förderung für Innovationen in der Intensiv- und Palliativpflege der Initiative Pflegeinnovationen 2020 adressiert insbesondere die folgenden Anwendungsfelder:

  • Verbesserung der Lebensqualität der Pflegebedürftigen und Entlastung der Pflegenden
  • Sicherung der Versorgungsqualität und Unterstützung intersektoraler Zusammenarbeit
  • lückenlose, zeitnahe Kommunikation und das Bereitstellen informativer Dokumentation über kurze Wege.
  • Umgang mit Schmerzen und Wunden oder deren Wahrnehmung (besonders in Bezug auf schwerkranke Menschen, welche sich nicht verbal äußern können)
  • Erhalt der Selbstbestimmung und Lebensqualität der Pflegebedürftigen


Antragsberechtigt

Antragsberechtigt für Fördermittel aus dem Programm Pflegeinnovationen 2020 sind interdisziplinäre Konsortien mit maximal 5 bis 7 Partnern aus Wissenschaft und Wirtschaft. Besonders im Fokus stehen dabei die Bereiche Lebens-, Technik-, Ingenieur- und Pflegewissenschaften.

Relevante ethische, rechtliche und soziale Aspekte sind im Entwicklungsprojekt zu berücksichtigen.

Die Teilnahme von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im Rahmen der Pflegeinnovationen 2020 ist ausdrücklich gewünscht und entsprechende Projekte erhalten bevorzugt Fördermittel.


Art und Umfang der Förderung


Die Förderung erfolgt über einen Zeitraum von maximal 3 Jahren, Fördermittel werden in Form eines Zuschusses von bis zu 100% für Forschungseinrichtungen und bis zu 50% für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bereitgestellt. KMU können ggf. eine höhere Förderquote erhalten. Förderfähig im Rahmen der Pflegeinnovationen 2020 sind die projektbezogenen Ausgaben (Forschungseinrichtungen und Institute) bzw. Kosten (Unternehmen), insbesondere Personal- und Materialkosten.