Mit dem Förderprogramm „betrieblicher Forschung, Entwicklung und Innovation – BFEI“ des Landes Schleswig-Holstein werden innovative, themenoffene Forschungs- und Entwicklungsvorhaben unterstützt. Mithilfe dieser Fördermittel sollen die Finanzierungsrisiken gesenkt und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Schleswig-Holstein gestärkt werden.

Gegenstand der Förderung

Mit dem Förderprogramm „betrieblicher Forschung, Entwicklung und Innovation – BFEI“ des Landes Schleswig-Holstein werden innovative, themenoffene Forschungs- und Entwicklungsvorhaben unterstützt. Mithilfe dieser Fördermittel sollen die Finanzierungsrisiken gesenkt und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Schleswig-Holstein gestärkt werden.

Förderungsvoraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden bevorzugt gefördert. Die gesamten Projektkosten inklusive FuE-Beratung sollen einen Mindestbetrag von 150.000 Euro nicht unterschreiten.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung der BFEI – Richtlinie erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der verfügbaren Fördermittel beträgt bei kleinen Unternehmen bis zu 45 %, bei mittleren Unternehmen bis zu 35 % und bei großen Unternehmen bis zu 25 % der förderfähigen Kosten.

Antragsfrist / Antragstellung

Eine Bewerbung um BFEI – Fördermittel kann ohne First bei der Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH erfolgen. Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2023.