Der Freistaat Sachsen fördert mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) den Austausch von Wissen und Technologie zwischen Wissenschaft und Wirtschaft.

Gegenstand der Förderung

Der Freistaat Sachsen fördert mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) den Austausch von Wissen und Technologie zwischen Wissenschaft und Wirtschaft.

Die Vergabe der Fördermittel konzentriert sich auf folgende Bereiche:

  • Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit innovativem, technologieorientiertem Inhalt (FuE - Projektförderung)
  • Technologietransfer in KMU zur Realisierung neuer oder an einen neueren technischen Stand angepasster Produkte oder Verfahren (Technologietransferförderung)
  • externe Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen im Zusammenhang mit der Entwicklung neuer oder der Verbesserung bestehender Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sowie die technische Unterstützung in der Umsetzung (InnoPrämie)

Förderungsvoraussetzungen

Um Fördermittel im Rahmen der EFRE – Technologieförderung können sich Unternehmen mit Betriebsstätte in Sachsen, sowie in Verbundprojekten auch Forschungseinrichtungen aus Sachsen bewerben. Für Projekte zu Technologieförderung und InnoPrämien sind unter anderem KMU mit Betriebsstätte in Sachsen antragsberechtigt.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt durch nicht rückzahlbare Zuschüsse. Die Höhe der Fördermittel beträgt:

  • bei einer Förderung der Forschung- und Entwicklung bis zu 80 % für Unternehmen und 100 % für Forschungseinrichtungen
  • bei einer Technologietransferförderung von bis zu 50 %
  • bei InnoPrämien bis zu 50 % und max. 20.000 Euro pro Kalenderjahr.

Antragsfrist / Antragstellung

Die Antragstellung für die Technologieförderung kann ohne Einreichungsfrist beim der Sächsische Aufbaubank erfolgen.Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2023.