Das Land Sachsen-Anhalt und die Investitionsbank Sachsen-Anhalt unterstützen mit diesem Förderprogramm Unternehmen, und Forschungseinrichtungen bei Einzel-, Gemeinschafts- und Verbundprojekten im Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbereich. Das Förderprogramm ist themenoffen.
Förderungsvoraussetzungen
Anträge auf Fördermittel können kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Großunternehmen, Forschungseinrichtungen und Hochschulen stellen. Der Sitz oder eine Betriebsstätte des Antragstellers müssen sich in Sachsen-Anhalt befinden. Auch das Vorhaben muss in Sachsen-Anhalt durchgeführt werden.
Art und Umfang der Förderung
Die Vergabe der Fördermittel erfolgt in Form eines Zuschusses. Er beträgt sowohl bei der industriellen als auch der experimentellen Forschung maximal 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und bei Patent- und Schutzrechtsanmeldungen maximal 50 % der Kosten.
Antragsfrist / Antragstellung
Die Antragstellung zur FuE - Richtlinie kann fristlos bi der Investitionsbank Sachsen-Anhalt erfolgen. Die Richtlinie gilt bis zum 30. Juni 2021.