Das Saarland unterstützt mit dem „zentralen Technologieprogramm (Saar)“ innovative und erfolgsversprechende Einzel- und Kooperationsprojekte zur Erhöhung der Innovationskraft saarländischer Unternehmen.

Gegenstand der Förderung

Das Saarland unterstützt mit dem „zentralen Technologieprogramm (Saar)“ innovative und erfolgsversprechende Einzel- und Kooperationsprojekte zur Erhöhung der Innovationskraft saarländischer Unternehmen.

Mit dem Programm werden vorherige Programme wie dem „Technologieprogramm Saar (TPS)“ und das „Programm zur Förderung von Entwicklung und Innovation im Saarland (EFI)“ in einem zentralen Förderprogramm zusammengefasst.

Die Vergabe von Fördermitteln konzentriert sich auf die folgenden Bereiche:

  • Mechatronik
  • Automatisierung
  • Produktionstechnik
  • Informations- und Kommunikationstechnologie
  • Life Science
  • Materialien
  • Energie
  • Automotive

Förderungsvoraussetzungen

Antragsberechtigt für das zentrale Technologieprogramm sind Unternehmen mit Betriebsstätte im Saarland sowie Forschungseinrichtungen in Zusammenarbeit mit Unternehmen. Das Vorhaben sollte im Saarland durchgeführt werden und dort zur Wertschöpfung beitragen.

Art und Umfang der Förderung

Vergabe von Fördermitteln bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben:

  • Bei Einzelprojekten bis zu 45% und 500.000 Euro
  • Bei Kooperationsprojekten bis zu 60% und 400.000 Euro je Unternehmen
  • Forschungseinrichtungen bis zu 90% und 300.000 Euro

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbare Zuschüsse.

Die Förderung wird auf die vorhabensbezogenen Kosten gewährt, insbesondere Personalkosten, Kosten für Instrumente und Ausrüstung, Materialkosten und Kosten für Auftragsforschung.

Antragsfrist / Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt ohne Einreichungsfrist bei der Staatskanzlei Saarland. Die Richtlinie gilt bis 31. Dezember 2023.