Projekt Ansprechpartner

Stefan Wiesig

Tel.: +49(0)30/3116906-61

E-Mail: wiesig@innolabor.de 

Antragsfrist / Antragstellung

Die Antragstellung auf Fördermittel zur nachhaltigen Stadtentwicklung erfolgt zweistufig. Die Frist zur Einreichung der Skizze ist der 15. Juni 2016

Gegenstand der Förderung

Das BMBF vergibt mit dem Programm zur nachhaltigen Stadtentwicklung Fördermittel an Verbundprojekte, um den Klimaschutz in Stadt und Region zu unterstützen. Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Stadtentwicklung stehen dabei im Fokus der Förderung.

Die Projekte zur Stadtentwicklung entsprechend dem Klimaschutz sollen:

  • Modellcharakter haben
  • Bürger beteiligen und regionaler Öffentlichkeitsarbeit nachgehen,
  • den Umgang mit Innovations- und Umsetzungshemmnissen beschreiben,
  • eine anschließende, langfristige regionale Einbindung gewährleisten,
  • mit den kommunalen Nachhaltigkeitsstrategien übereinstimmen und
  • der regionalen und handlungsfeldübergreifenden Verteilung der Erkenntnisse gelten.


Die Projekte zur Stadtentwicklung sind durch fachübergreifende Forschungs- und Entwicklungsverbünde zu realisieren und sollen sich folgenden Themenschwerpunkten im Bereich Klimaschutz widmen:

  • Klimaresilienz durch Handeln in Stadt und Region
  • Urbane Gemeinschaft und Integration: Sozio-kulturelle Qualität in der Stadt stärken, sozial-ökologische Ungleichheit abbauen
  • Energieeffiziente Stadt und Quartiere
  • Urbane Mobilität


Antragsberechtigt


Antragsberechtigt für Fördermittel zur Stadtentwicklung entsprechend dem Klimaschutz sind Verbundprojekte von:

  • kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
  • gesellschaftlichen Organisationen (z.B. Stiftungen und Vereine),
  • Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie
  • Einrichtungen der Kommunen und Länder.


Art und Umfang der Förderung

Fördermittel werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss auf die Projektkosten vergeben. Neben Personalausgaben sind auch Sach- und Reisekosten der Klimaschutz-Projekte förderfähig.

Hochschulen und Forschungseinrichtungen können bis zu 100 % gefördert werden und

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bis zu 50 %

Weiterhin erhalten Hochschulen für Forschungsprojekte zusätzlich eine Projektpauschale von 20 %.