Niedrigschwellige Innovationsförderung für KMU und Handwerk (Niedersachsen)
Gegenstand der Förderung
Das Programm „Niedrigschwellige Innovationsförderung für KMU und Handwerk“ fördert die Schaffung von verbesserten oder neuen Produkten, Produktionsverfahren, Dienstleistungen sowie neuen betrieblichen Ablauf- und Organisationsformen in Niedersachsen.
Die Fördermittel richten sich an innovative Einzelvorhaben mit unterschiedlichen Schwerpunkten der Entwicklungsarbeiten wie z.B. zur Anpassung bestehender Erzeugnisse auf einen anderen Anwendungsbereich oder die Übernahme von Techniken in einen anderen Produktionsmaßstab, sowie Prozess- oder Organisationsinnovationen, die auf eine Verbesserung der hergestellten Güter gerichtet sind. Maßnahmen zur Sicherung von Schutzrechten sowie zur Markteinführung können ebenfalls durch Fördermittel bezuschuss werden.
Förderungsvoraussetzungen
Fördermittel können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) oder Handwerksunternehmen aus Niedersachsen erhalten, die ein Entwicklungsvorhaben in einem der Spezialisierungsfelder der regionalen Innovationsstrategie des Landes Niedersachsen planen:
- Mobilitätswirtschaft
- Gesundheits- und Sozialwirtschaft
- Energiewirtschaft
- Land- und Ernährungswirtschaft
- Digitale- und Kreativwirtschaft
- Neue Materialien und Produktionstechnik
- Maritime Wirtschaft
Die Förderung erfolgt durch die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) mit Unterstützung aus dem Strukturfonds der europäischen Kommission.
Art und Umfang der Förderung
Antragsfrist / Antragstellung