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Am 05.01.2015 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) den neuen Entwurf der künftigen ZIM Richtlinie veröffentlicht.
Die neue ZIM Richtlinie soll bis 2019 gelten und noch im Frühjahr 2015 in Kraft treten. Ab Ende Januar können neue Anträge vorbereitet werden und voraussichtlich noch im ersten Quartal 2015 eingereicht werden.
Gegenstand der Förderung
An der prinzipiellen Förderausrichtung hat sich nichts geändert: Gegenstand der Förderung sind Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten und unterstützende Dienstleistungen für innovative Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen. Ausgenommen sind jedoch Projekte zur Erarbeitung von Informationssystemen und deren typische Bestandteile, wie Datenbanken, Plattformen, Konfiguratoren, Kataloge, Handbücher u. ä.
Förderfähig sind Einzelprojekte von Unternehmen, Kooperationsprojekte zwischen Unternehmen sowie zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen..
Förderungsvoraussetzungen
Wie bisher sind eigenständige kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit mindestens einer Niederlassung in Deutschland förderfähig. Als KMU gelten Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigen und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro.
In der neuen Richtlinie sind wieder förderfähig: Eigenständige mittlere Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigen und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro.
Art und Umfang der Förderung
Förderkonditionen der neuen ZIM-Richtlinie:
- Bruttoarbeitnehmerkosten bis zu 100T Euro pro Jahr (bisher 80T Euro)
- Zuschlag auf die Personalkosten von:
- 100% bei Unternehmen
- 75% bei Forschungseinrichtungen - projektbezogene Aufträge an Dritte in Höhe von 25% der Personalkosten
- qualifizierte FuE-Aufträge an einen Forschungspartner in Höhe von bis zu 70 % der Personaleinzelkosten
Maximale Projektkosten des ZIM-Förderprogramms:
380T Euro (bisher 350T Euro) für Einzel- und Teilprojekte von Unternehmen
190T Euro (bisher 175T Euro) für Teilprojekte von Forschungseinrichtungen
Höhe der Fördersätze | Einzelprojekte | Koop.- | Koop.-Projekte mit ausl. Partner | ||
---|---|---|---|---|---|
Kleine Unternehmen1, neue BL | 45% | 50% |
55% | ||
Kleine Unternehmen, alte BL | 40% | 45% |
55% | ||
Mittlere Unternehmen2 | 35% |
40% |
50% | ||
Unternehmen bis 500 MA | 25% | 30% |
40% |
1 weniger als 50 Beschäftigte und max. 10 Mio. Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme
2 weniger als 250 Beschäftigte und max. 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder 43 Mio. Euro Bilanzsumme
Im Gegensatz zur alten Richtlinie beträgt der Fördersatz für Forschungseinrichtungen nun grundsätzlich 100%. Bei Kooperationsprojekten zwischen einem Unternehmen und einer Forschungseinrichtung erhöht sich dadurch die Gesamtfördersumme für das Konsortium um bis zu 17 T Euro. Zusammen mit der Anhebung der zuwendungsfähigen Projektkosten steigt die Fördersumme somit um bis zu 47 T Euro.
Fazit
- Die grundsätzliche Ausrichtung und Struktur des Förderprogramms bleiben erhalten
- Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern sind wieder förderfähig
- die förderfähigen Projektkosten von Unternehmen und Forschungseinrichtungen steigen auf 380.000 Euro bzw. 190.000 Euro
- trotz Kooperationszuschlag für Unternehmen von 5% beträgt der Fördersatz von Forschungseinrichtungen nun grundsätzlich 100%
- insgesamt werden damit Kooperationsprojekte mit Forschungseinrichtungen noch interessanter
Beispiel Kooperationsprojekt eines kleinen Unternehmens
Mitarbeiter | Personenmonate | Gehalt p.a. in Euro | Personalkosten in Euro | ||
---|---|---|---|---|---|
Geschäftsführer | 6 | 70.000 | 35.000 | ||
Entwicklungsleiter | 9 | 70.000 | 52.500 | ||
Ingenieur 1 | 8 | 60.000 | 40.000 | ||
Ingenieur 2 | 10 | 49.700 | 41.417 | ||
…________________ | |||||
Summe | 168.917 | ||||
Zuschlag 100% | 168.917 | ||||
Unterauftrag 25% | 42.166 | ||||
Projektkosten (max. 380T Euro) | 380.000 | ||||
Fördersatz | 45% | Zuschuss | 171.000 |