Forschung, Entwicklung und Innovation (Mecklenburg-Vorpommern)
Gegenstand der Förderung
Mit dem Förderprogramm „Forschung, Entwicklung und Innovation (FEI)“ unterstützt das Land Mecklenburg-Vorpommern KMU und Forschungseinrichtungen bei Innovationsprojekten. Die Fördermittel dienender Entwicklung neuer Produkte, Verfahre und Leistungen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, des Standorts Mecklenburg-Vorpommern.
Die Vergabe der FEI - Fördermittel konzentriert sich auf folgende Bereiche:
- Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
- technische Durchführbarkeitsstudien
- gewerbliche Schutzrechtsaktivitäten durch KMU
- Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen
- Prozessinnovationen
Förderungsvoraussetzungen
Einen Antrag auf Fördermittel können KMU sowie Forschungseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern stellen. Ergebnisse der Entwicklungsarbeiten müssen im europäischen Raum genutzt und verwertet werden. Ziel der Innovationstätigkeit sollte auch eine Sicherung bzw. der Ausbau von Arbeitsplätzen sein.
Art und Umfang der Förderung
Antragsfrist / Antragstellung
Eine Antragstellung ist ohne Frist bei dem Technologie-Beratungs-Institut (TBI) möglich. Die Richtlinie gilt bis 31. Dezember 2023.