Mit dem Förderprogramm „Forschung, Entwicklung und Innovation (FEI)“ unterstützt das Land Mecklenburg-Vorpommern KMU und Forschungseinrichtungen bei Innovationsprojekten. Die Fördermittel dienen der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Leistungen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, des Standorts Mecklenburg-Vorpommern.

Gegenstand der Förderung

Mit dem Förderprogramm „Forschung, Entwicklung und Innovation (FEI)“ unterstützt das Land Mecklenburg-Vorpommern KMU und Forschungseinrichtungen bei Innovationsprojekten. Die Fördermittel dienen der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Leistungen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, des Standorts Mecklenburg-Vorpommern.

Die Vergabe der FEI - Fördermittel konzentriert sich auf folgende Bereiche:

  • Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
  • technische Durchführbarkeitsstudien
  • gewerbliche Schutzrechtsaktivitäten durch KMU
  • Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen
  • Prozessinnovationen

Förderungsvoraussetzungen

Einen Antrag auf Fördermittel können KMU sowie Forschungseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern stellen. Ergebnisse der Entwicklungsarbeiten müssen im europäischen Raum genutzt und verwertet werden. Ziel der Innovationstätigkeit sollte auch eine Sicherung bzw. der Ausbau von Arbeitsplätzen sein.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung durch FEI, wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben werden insbesondere Personalausgaben und Materialkosten gefördert. Die Höhe der Fördermittel richtet sich nach der jeweiligen Maßnahme und kann zwischen 15.000 und 2 Mio. Euro betragen.

Antragsfrist / Antragstellung

Eine Antragstellung ist ohne Frist bei dem Technologie-Beratungs-Institut (TBI) möglich. Die Richtlinie gilt bis 31. Dezember 2023.