Antragsfrist / Antragstellung
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.
Die erste Stufe umfasst das Einreichen einer Projektskizze zum Stichtag 10. Februar 2020.
Positiv bewertete Skizzen werden in der zweiten Stufe zur Antragstellung aufgefordert.
Gegenstand der Förderung
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt mit diesem Förderprogramm die Erforschung und Entwicklung kooperativer, interdisziplinärer Vorhaben.
Diese sollen die Leistungsfähigkeit und Funktionalität von Maschinen und Fertigungshilfsmitteln der Fertigungstechnik durch den verstärkten Einsatz von KI, z. B. durch das maschinelle Lernen, zu erhöhen. Durch die Förderung sollen die Potenziale der KI im Fertigungseinsatz sollen aufgezeigt und beschleunigt erschlossen werden.
Forschungs- und Entwicklungsschwerpunkte sind beispielsweise :
- Identifikationsmethoden eines zweckmäßigen Umfangs der Anwendung von Maschinenintelligenz und -autonomie
- Steuerungs- und Regelungsstrukturen zur einfachen Integration von KI-Methoden
- Lernstrategien für die Maschinen und Befähigung der Bediener, diese zu bewerten und umzusetzen
- Strategien zur Sensorintegration in Maschinen und Fertigungshilfsmittel für die KI-Anwendung
- Aufbereitung, Interpretation, Verarbeitung und Nutzung von Daten; auch durch das Einbeziehen von Domänenwissen und bedienerfreundlicherer Expertensysteme
- Gewährleistung der Datenhoheit und -sicherheit sowie des Zugangs zu den Daten, auch in enger Zusammenarbeit mit den Kunden
- Aktionen bei Änderungen von Maschinenzuständen, technologischen Parametern oder Bauteileigenschaften während der Fertigung möglichst in Echtzeit
- Neue Bedienkonzepte und Mensch-Maschine-Schnittstellen (z. B. Interaktion zwischen Bediener und Maschine, Erkennung und Verarbeitung von menschlichen Gesten) und deren Akzeptanz
Förderungsvoraussetzungen
Es werden Verbundvorhaben zwischen mehreren unabhängigen Partnern (Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und/oder Forschungseinrichtungen), die über Expertise in den oben genannten Forschungs- und Entwicklungsschwerpunkten verfügen gefördert.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss.
Die Förderquote ergibt sich je nach Ausgestaltung und Anwendungsnähe des Vorhabens und beträgt max. 50 % für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
Forschungseinrichtungen können bis zu 100 % gefördert werden.
Hochschulen und Universitätskliniken wird bei nicht wirtschaftlichen Vorhaben eine Projektpauschale von 20% gewährt.