Projekt Ansprechpartner

Lutz Leonard Schuppener

Tel.: +49(0)30/3116906-60

E-Mail: schuppener@innolabor.de

Antragsfrist / Antragstellung

Ein Antrag auf Förderung kann direkt und ohne Fristen bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen - NBank eingereicht werden.

Die Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBbank stellt Fördermittel für anwendungsnahe Einzelentwicklungsvorhaben von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) und Handwerksbetrieben aus Niedersachsen zur Verfügung. Der innovative Betrieb kann einen Zuschuss in Höhe von max. 100.000 Euro erhalten.


Gegenstand der Förderung


Die Fördermittel sind insbesondere auf die Schaffung von verbesserten oder neuen Produkten, Produktionsverfahren, Dienstleistungen sowie neuen betrieblichen Ablauf- und Organisationsformen gerichtet. Mit dem Zuschuss sollen die Forschungs- und Entwicklungsprojekte bei der Umsetzung unterstützt werden.

Die Förderung mittels Zuschuss bezieht sich auf innovative Einzelvorhaben in Niedersachsen mit unterschiedlichen Schwerpunkten der Entwicklungsarbeiten wie z.B. zur Anpassung bestehender Erzeugnisse auf andere Anwendungsbereiche oder die Übernahme von Techniken in einen anderen Produktionsmaßstab. Darüber hinaus können Prozess- oder Organisationsinnovationen, die auf eine Verbesserung der hergestellten Güter gerichtet sind, Fördermittel erhalten. Maßnahmen zur Sicherung von Schutzrechten sowie zur Markteinführung können ebenfalls durch einen Zuschuss gefördert werden.


Antragsberechtigt


Antragsberechtigt für Fördermittel der Investitions- und Förderbank Niedersachsen - NBank sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) oder Handwerksunternehmen aus Niedersachsen, die das geplante Entwicklungsvorhaben in einem der Spezialisierungsfelder der regionalen Innovationsstrategie durchführen:

  • Mobilitätswirtschaft
  • Gesundheits- und Sozialwirtschaft
  • Energiewirtschaft
  • Land- und Ernährungswirtschaft
  • Digitale- und Kreativwirtschaft
  • Neue Materialien und Produktionstechnik
  • Maritime Wirtschaft

Die Förderung erfolgt mit Unterstützung aus dem Strukturfonds der europäischen Kommission .


Art und Umfang der Förderung


Die Förderung erfolgt über einen Zuschuss von bis zu 35 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und maximal 100.000 Euro. Fördermittel setzen sich aus projektbezogenen Ausgaben, insbesondere Personal-, Fremd- und anteilige Investitionsausgaben zusammen.

Ein Zuschuss für Fremdleistungen und Investitionsausgaben kann maximal 50 % der Gesamtkosten betragen. Maßnahmen zur Markteinführung können durch Fördermittel bis maximal 50.000 EUR unterstützt werden.