Gegenstand der Förderung

Unternehmen können seit 2020 eine steuerliche Förderung von F&E-Aktivitäten beantragen.

Antragsberechtigt sind dabei alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen, die F&E betreiben.


Fördervoraussetzungen

  • Wie bei der F&E-Projektförderung ist auch hier ein Projektformat erforderlich.
  • Die F&E-Tätigkeit muss risikobehaftet und neuartig sein, zugleich aber auf reproduzierbare Ergebnisse abzielen und systematisch erfolgen, d.h. einem Plan folgend und budgetiert sein.
  • Marktvorbereitende Maßnahmen sind ausgeschlossen.
  • Die F&E-Aktivitäten der Mitarbeiter müssen im Einzelnen durch Stundendokumentationen nachgewiesen werden.
  • Die Forschungszulage ist mit den bereits bestehenden Förderinstrumenten kombinierbar. Allerdings sind Aufwendungen von der Forschungszulage ausgeschlossen, soweit sie im Rahmen anderer Förderungen oder staatlicher Beihilfen bereits gefördert wurden oder werden. 

Art und Höhe der Förderung

  • Förderfähig sind die direkt dem F&E-Projekt zurechenbaren Personalkosten
  • Zusätzlich können Aufwendungen für an andere Unternehmen in der EU vergebene Forschungs- oder Entwicklungsaufträge zu 60 % angerechnet werden
  • Maximal sind Kosten bis zu 4 Mio. EUR pro Unternehmen und Jahr förderfähig
  • Der Fördersatz beträgt 25% der förderfähigen Projektkosten (d.h. max. 1 Mio. EUR)


Antragsfrist / Antragsstellung

  • Der Antragsprozess ist zweistufig. Die vollständige Beantragung der Forschungszulage kann erstmals nach Ende des Wirtschaftsjahres 2020 erfolgen.
  • Zunächst muss ein Antrag auf Bescheinigung für die F&E-Vorhaben, die begünstigt werden sollen, bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage gestellt werden.
  • Hierfür sind die F&E-Aktivitäten als zielgerichtete und risikobehaftete Vorhaben zu definieren und zu beschreiben. Die Aktivitäten der Mitarbeiter müssen im Einzelnen durch Stundendokumentationen nachweisbar sein. Die Bescheinigungsstelle prüft anhand dieser Angaben, ob es sich um ein förderfähiges Vorhaben im Sinne des Gesetzes handelt.
  • War dieses Bescheinigungsverfahren erfolgreich, kann ein Antrag auf Forschungszulage beim Finanzamt gestellt werden.

Kontaktieren Sie uns für eine Beratung zu Innovationsprojekten im Rahmen der Forschungszulage: Steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung.