Mit dem Landesförderprogramm „Förderung von Hochtechnologien für das 21. Jahrhundert“, werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte in Kooperation von in Bayern ansässigen Forschungseinrichtungen und Unternehmen gefördert. Grundlagenforschung, industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung sowie gegebenenfalls Durchführbarkeitsstudien werden durch die bayerische Forschungsstiftung unterstützt. Die Vorhaben können sich dabei auf innovative Technologien, Verfahren, Produkte oder Dienstleistungen beziehen.

Gegenstand der Förderung

Mit dem Landesförderprogramm „Förderung von Hochtechnologien für das 21. Jahrhundert“, werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte in Kooperation von in Bayern ansässigen Forschungseinrichtungen und Unternehmen gefördert. Grundlagenforschung, industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung sowie gegebenenfalls Durchführbarkeitsstudien werden durch die bayerische Forschungsstiftung unterstützt. Die Vorhaben können sich dabei auf innovative Technologien, Verfahren, Produkte oder Dienstleistungen beziehen.

Die Förderung konzentriert sich auf folgende Bereiche:

  • Life Science
  • Informations- und Kommunikationstechnologien
  • Mikrosystemtechnik
  • Materialwissenschaft
  • Energie und Umwelt
  • Mechatronik
  • Nanotechnologie
  • Prozess- und Produktionstechnik

Förderungsvoraussetzungen

Antragsberechtigt sind Verbundvorhaben mit Beteiligung von mindestens einem Partner aus dem Wissenschafts- bzw. Wirtschaftsbereich. Dazu zählen:

  • Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), sowie Ange-hörige der Freien Berufe und
  • Forschungseinrichtungen

mit Sitz bzw. Niederlassung in Bayern. Die Einbeziehung außerbayerischer Partner ist möglich, jedoch muss das Vorhaben in wesentlichen Teilen in Bayern durchgeführt werden.

Art und Umfang der Förderung

Die Fördermittel werden als Zuschuss gewährt. Die maximale Förderquote ist abhängig von der Art der Projekte:

  • Grundlagenforschung 50 %, in besonderen Fällen bis zu 100 %
  • Industrielle Forschung bis zu 50 %
  • Experimentelle Entwicklung bis zu 25 %
  • Durchführbarkeitsstudien bis zu 50 %

Fördermittel werden insbesondere auf projektbezogene Personalkosten, Materialkosten und Ausgaben für Instrumente und Ausrüstung gewährt.

Zusätzliche Gemeinkosten können bis zu einer Höhe von 10 % anerkannt werden. Beihilfeintensitäten für industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung können bei mittleren Unternehmen um 10 % und bei kleinen um 20 % erhöht werden.

Bei Darlehen beträgt der Finanzierungsanteil max. 80 % der förderfähigen Kosten. Förderfähig sind unter anderem Personal- und Materialkosten.

Antragsfrist / Antragstellung

Anträge können ohne Frist bei der bayerischen Forschungsstiftung bis zum Ende der Richtlinie am 30.06.2024 gestellt werden..