Das Land Bayern fördert mit dem Technologieförderprogramm BayTP+ Entwicklungs- und  Anwendungsvorhaben.

Gegenstand der Förderung

Das Land Bayern fördert mit dem Technologieförderprogramm BayTP+ Entwicklungs- und Anwendungsvorhaben.

BayTP+ soll zur Entwicklung technologisch neuer oder deutlich verbesserter Produkte, Produktionsverfahren oder wissensbasierter Dienstleistungen beitragen. Anwendungsvorhaben, die den Einsatz neuer Technologien innerhalb von Unternehmen beinhalten und die Technologien in der jeweiligen Branche noch nicht etabliert wurden, können ebenfalls Zuwendungen erhalten.

In Ausnahmefällen sind auch technische Durchführbarkeitsstudien, in Vorbereitung auf Entwicklungsvorhaben, förderfähig.

Förderungsvoraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittelständische Unternehmen mit bis zu 400 Mitarbeitern, die ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Bayern haben.

Das zu fördernde Vorhaben muss der experimentellen Entwicklung, also der Erarbeitung neuer oder Verbesserung bestehender Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren zuordenbar sein.

Art und Umfang der Förderung

Entwicklungsvorhaben können durch BayTP+ einen Zuschuss von bis zu 50% erhalten.

Alternativ zu Fördermitteln können Unternehmen ein zinsvergünstigtes Darlehen für ihr Vorhaben erhalten.

Zuwendungsfähige Kosten sind die vorhabensbezogenen Kosten für Personal, Material, Instrumente und Ausrüstung, Auftragsforschung sowie sonstige Betriebskosten.

Antragsfrist / Antragstellung

Eine Antragstellung für BayTP+ kann ohne Frist erfolgen. Anträge können bis zum 31. Dezember 2022 gestellt werden.

Im ersten Schritt wird eine Vorhabensskizze eingereicht, bei positiver Rückmeldung folgt der offizielle Antrag.