Projekt Ansprechpartnerin                      

Dr. Jeannette Wienke

Tel.: +49(0)30/3116906-60

E-Mail: wienke@innolabor.de

Antragsfrist / Antragstellung

Fördermittel aus dem Programm NanoMatFutur des BMBF zur Materialforschung werden über ein zweistufiges Förderverfahren mit 3 Ausschreibungsrunden zum 30. September 2015 und 30. September 2016 (Drittes Stichdatum wird noch bekannt gegeben) vergeben.

Gegenstand der Förderung

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, mit NanoMatFutur auf der Grundlage des Rahmenprogramms "Vom Material zur Innovation" Forschungs- und Entwicklungsprojekte zum Thema Materialforschung mit Fördermitteln zu unterstützen. Mit der Förderung NanoMatFutur erhalten exzellente Nachwuchswissenschaftler die Möglichkeit, an einer Forschungseinrichtung in Deutschland eine eigene, unabhängige Nachwuchsgruppe im Bereich Materialforschung aufzubauen oder sich durch eine Unternehmensgründung für Leitungsaufgaben in Wirtschaft oder Forschung zu qualifizieren.

Die Förderung NanoMatFutur des BMBF konzentriert sich auf Materialforschung:

Fördermittel werden insbesondere an Entwicklungsprojekte vergeben, welche die Anwendungsfelder des BMBF-Rahmenprogramms "Vom Material zur Innovation" (Materialforschung) adressieren:

  • Werkstoffe für die Energietechnik
  • Materialien für Gesundheit und Lebensqualität
  • Nachhaltiger Umgang mit Rohstoffen und Materialien
  • Werkstoffe für Mobilität und Transport
  • Werkstoffe für zukünftige Bausysteme


Antragsberechtigt


Antragsberechtigt auf Fördermittel aus dem Programm NanoMatFutur des BMBF sind Hochschulen (Universitäten/Fachhochschulen) und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland. Die Zielgruppe sind exzellente Nachwuchs-forscher, die nach ihrer Promotion bereits erste eigene Forschungserfahrungen im Bereich Materialforschung gesammelt haben. Fördermittel aus NanoMatFutur sind personengebunden.


Art und Umfang der Förderung


Die Förderung NanoMatFutur des BMBF erfolgt über den Zeitraum von ein bis fünf Jahren, Fördermittel werden in Form eines Zuschusses von bis zu 100% vergeben. Förderfähig sind unter anderem Personal- und Materialkosten. Es ist beabsichtigt jährlich bis zu sieben Nachwuchsgruppen zu fördern. Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen oder Hochschulkliniken gewährt das BMBF zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 %