Projekt Ansprechpartner

Lutz Leonard Schuppener

Tel.: +49(0)30/3116906-60

E-Mail: schuppener@innolabor.de

Antragsfrist / Antragstellung

Die Antragstellung auf Fördermittel aus dem Förderprogramm „CLIENT II – Internationale Partnerschaften für nachhaltige Innovationen“ erfolgt zweistufig. In der ersten Verfahrensstufe können beim beauftragten Projektträger des BMBF bis zum 29. September 2017 und 31. Januar 2019 Projektskizzen eingereicht werden.

Das Antragsverfahren für Definitionsprojekte ist einstufig angelegt. Stichtage sind der 30. Juni 2016 und 29. September 2017.

Gegenstand der Förderung

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt mit dem Rahmenprogramm FONA3 Unternehmen aus dem Klima-, Umwelt- und Energiebereich. In diesem Zusammenhang sollen nun mit „CLIENT II – Internationale Partnerschaften für nachhaltige Innovationen“ länderübergreifende Verbundprojekt durch Fördermittel unterstützt werden. Im Vordergrund stehen dabei Kooperationen mit ausgewählten Schwellen- und Entwicklungsländern.

Fördermittel aus dem Förderprogramm „CLIENT II – Internationale Partnerschaften für nachhaltige Innovationen“ werden für folgende Entwicklungsfelder zur Verfügung gestellt:

  1. Rohstoffeffizienz und nachhaltige Rohstofftechnologien
    (insb. Brasilien, Chile, Peru, Kasachstan, Mongolei, Vietnam)
    Erhöhung der Rohstoffproduktivität, nachhaltige Rohstofferschließung, Ressourceneffizienz, Recycling etc.
  2. Wassermanagement
    (insb. China, Vietnam, Kasachstan, Mongolei)
    Urbanes Wasserressourcenmanagement, energie- und verbrauchsoptimierte Wasserinfrastrukturen, Gewässersanierungstechnologien etc.
  3. Klimaschutz/Energieeffizienz
    (insb. südliches und westliches Afrika, Zentralasien, Vietnam, Jordanien, Marokko)
    Verminderung des Ausstoßes klimaschädlicher Gase, energieeffiziente Infrastrukturen, klimaschonende Technologien und Dienstleistungen etc.
  4. Anpassung an den Klimawandel
    (insb. südliches und westliches Afrika, Zentralasien, Vietnam, Jordanien, Marokko)
    Technologien und Infrastrukturen zur Verminderung negativer Auswirkungen auf die Umwelt bzw. zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands (Bsp. Küstenschutz, Landnutzung)
  5. Landmanagement
    (insb. südliches und westliches Afrika, Zentralasien, Vietnam, Jordanien, Marokko)
    Gewinnung biotischer Ressourcen, Erhalt von Ökosystemleistungen, Flächenrecyclingtechnologien, urbane Landwirtschaft etc.
  6. Nachhaltige Energiesysteme
    (insb. Afrika)
    Unter anderem Erfassung relevanter Wissensbedarfe, Bestandsaufnahme des Energiesystems, nachhaltige Gestaltung des Energiesystems vor Ort
  7. Naturrisiken
    (Andenregion, Zentralasien)
  8. Risikoanalysen und –abschätzung unter Berücksichtigung von Kaskadeneffekten, Urbanisierung etc.
  9. Regionale, themenübergreifende Projektbüros und wissenschaftliche Begleitvorhaben
    Vernetzungs- und Transferaktivitäten, Stärkung der Innovationskraft von Projekten, Erhöhung der Wirksamkeit der Fördermaßnahme

Als vorbereitende Maßnahme können über sogenannte Definitionsprojekte eine nutzerorientierte Bedarfs- und Marktanalyse, die Untersuchung der landesspezifischen Rahmenbedingungen oder auch die Suche nach geeigneten Verbundpartnern gefördert werden.


Antragsberechtigt

Antragsberechtigt für Verbundprojekte im Förderprogramm „CLIENT II – Internationale Partnerschaften für nachhaltige Innovationen“ sind:

  • Unternehmen, insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KMU)
  • Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • außeruniversitäre, öffentlich grundfinanzierte Forschungseinrichtungen
  • Einrichtungen der Kommunen und Länder
  • Relevante Verbände zum Forschungsbereich

Die Zusammenarbeit von unabhängigen Einrichtungen aus Wirtschaft und Wissenschaft mit Beteiligung von mindestens einem relevanten Akteur der Wertschöpfungskette in Deutschland wird erwartet. Im Partnerland sollen mindestens eine, möglichst aber mehrere Einrichtungen, bevorzugt Unternehmen beteiligt sein und für die Umsetzung des Verbundprojekts mindestens ein relevanter Anwender mit einbezogen werden.


Art und Umfang der Förderung


Fördermittel werden als nichtrückzahlbarer Zuschuss bei einer Förderdauer von höchstens drei Jahren für Verbundprojekte gewährt. Zuwendungsfähige Kosten (u. A. Personal- und Sachaufwand, Geräteinvestitionen) werden bei Unternehmen mit bis zu 50 %, bei Forschungseinrichtungen mit bis zu 100 % gefördert. KMU können einen zusätzlichen Fördermittel-Bonus erhalten. Hochschulen wird zusätzlich eine Projektpauschale i. H. v. 20 % gewährt. Zur Umsetzung von Bauinvestitionen werden keine Fördermittel zur Verfügung gestellt.

Für Definitionsprojekte beträgt die Laufzeit bis zu sechs Monate bei einem Zuschuss i. H. v. max. 60.000,- €.