Programm zur Förderung nachhaltiger Stadtentwicklung
Gegenstand der Förderung
Das BMBF vergibt mit dem Programm zur nachhaltigen Stadtentwicklung Fördermittel an Verbundprojekte, um den Klimaschutz in Stadt und Region zu unterstützen. Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Stadtentwicklung stehen dabei im Fokus der Förderung.
Die Projekte zur Stadtentwicklung entsprechend dem Klimaschutz sollen:
- Modellcharakter haben
- Bürger beteiligen und regionaler Öffentlichkeitsarbeit nachgehen,
- den Umgang mit Innovations- und Umsetzungshemmnissen beschreiben,
- eine anschließende, langfristige regionale Einbindung gewährleisten,
- mit den kommunalen Nachhaltigkeitsstrategien übereinstimmen und
- der regionalen und handlungsfeldübergreifenden Verteilung der Erkenntnisse gelten.
Die Projekte zur Stadtentwicklung sind durch fachübergreifende Forschungs- und Entwicklungsverbünde zu realisieren und sollen sich folgenden Themenschwerpunkten im Bereich Klimaschutz widmen:
- Klimaresilienz durch Handeln in Stadt und Region
- Urbane Gemeinschaft und Integration: Sozio-kulturelle Qualität in der Stadt stärken, sozial-ökologische Ungleichheit abbauen
- Energieeffiziente Stadt und Quartiere
- Urbane Mobilität
Antragsberechtigt
Antragsberechtigt für Fördermittel zur Stadtentwicklung entsprechend dem Klimaschutz sind Verbundprojekte von:
- kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
- gesellschaftlichen Organisationen (z.B. Stiftungen und Vereine),
- Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie
- Einrichtungen der Kommunen und Länder.
Art und Umfang der Förderung
Fördermittel werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss auf die Projektkosten vergeben. Neben Personalausgaben sind auch Sach- und Reisekosten der Klimaschutz-Projekte förderfähig.
- Hochschulen und Forschungseinrichtungen können bis zu 100 % gefördert werden und
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bis zu 50 %
Weiterhin erhalten Hochschulen für Forschungsprojekte zusätzlich eine Projektpauschale von 20 %.
Antragsfrist / Antragstellung
Die Antragstellung auf Fördermittel zur nachhaltigen Stadtentwicklung erfolgt zweistufig. Die Frist zur Einreichung der Skizze ist der 15. Juni 2016.