Gegenstand der Förderung

Horizon 2020 bildet die Grundlage für die Förderung von Forschung und Innovation durch die Europäische Union. Ziel ist es, unionsweit eine wissens- und innovationsgestützte Gesellschaft und eine weltweit führende Wirtschaft aufzubauen und gleichzeitig zur nachhaltigen Entwicklung beizutragen.

Die Förderung konzentriert sich auf folgende Bereiche:

1. Wissenschaftsexzellenz

  • herausragende ForscherInnen in Pionierbereichen der Wissenschaft
  • neu entstehende Technologien
  • grenz- und sektorübergreifende Mobilität von WissenschaftlerInnen
  • bestehende Forschungsinfrastrukturen

2. Führende Rolle der Industrie

  • Forschung, Entwicklung und Demonstration in diversen Branchen
  • Kredit- und Beteiligungsfinanzierung
  • KMU und Innovationsvorhaben
  • Gesellschaftliche Herausforderungen
  • Gesundheit, demografischer Wandel und Wohlergehen
  • sichere, saubere, effiziente Energie
  • Klimaschutz, Umwelt, Ressourceneffizienz und Rohstoffe

3. Gesellschaftliche Herausforderungen

Antragsberechtigt

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen aus allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, insbesondere KMU gemäß Definition der EU. Verbundvorhaben mit mind. drei Einrichtungen aus drei unterschiedlichen Ländern werden bevorzugt gefördert, es können jedoch auch Einzelanträge gestellt werden.

Art und Umfang der Förderung

Die Bestimmungen werden in den sogenannten Beteiligungsregeln festgelegt. Je nach Fördermaßnahme können Einreichungsfristen vorliegen.

Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie mehr über die Förderlandschaft der EU erfahren möchten oder eine Beratung zu Innovationsprojekten im Rahmen der Förderinitiative Horizon 2020 benötigen.